Bereits über 500 Unterschriften für ein Merkzeichen Tbl
Die Stiftung taubblind leben setzt sich für die Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung und für die Einführung eines entsprechenden Merkzeichens Tbl ein. Taubblinde Menschen werden in unserem Land gesetzlich nicht wahrgenommen. Sie gelten als gehörlos und blind. So erhalten sie die Unterstützung, die blinden oder gehörlosen Menschen zusteht. Diese passt aber oft nicht und sie reicht bei weitem nicht aus. Die doppelte Sinnesbehinderung führt zu einem ganz eigenen Bedarf. Nur ein Beispiel zeigt dies ganz klar: Eine Lichtklingel bekommt ein taubblinder Mensch problemlos, nicht aber die benötigte Vibrationsklingel. Auch die zentrale Bedeutung von Assistenz wird von Behörden und Gemeinden nicht erkannt. Der Zugang zu den benötigten Leistungen ist schwer bis unmöglich. Es liegt eine klare Unterversorgung und teilweise auch Fehlversorgung vor. Um taubblinden Menschen barrierefreien Zugang zu benötigten Leistungen und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, brauchen wir die Anerkennung dieser spezifischen Form der Behinderung. Erst mit den notwendigen Leistungen, von denen die Assistenz eine ganz zentrale ist, ist eine aktive Teilhabe möglich.
Die Unterschriftenliste ist unter http://www.stiftung-taubblind-leben.de für alle zugänglich.