Gehörlose können wie jeder andere Mensch straffällig werden und
zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden. Wer schon einmal im
Gefängnis gearbeitet hat, weiß, dass eine Haftstrafe sehr hart ist.
Die sitzt niemand "auf einer Backe ab"! Und für Gehörlose ist es
oft doppelt hart. Die Verständigungsprobleme sind schlimmer als in
der Freiheit, und in jedem Gefängnis gibt es unter den Gefangenen
eine Rangordnung, da sind die Gehörlosen zumeist ganz unten. Aus
den USA sind Fälle bekannt von Häftlingen, die den Staat verklagt
haben, weil ihnen keine Dolmetscher oder technische Hilfsmittel wie
Videotelefone zur Verfügung gestellt wurden (siehe deafread).
Aber gibt es in Deutschland
Inklusion im Gefängnis?
Für gehörlose ist Unterstützung und Hilfe von außen besonders
wichtig. Genau das haben der DGB und der Landesverband Sachsen
erkannt, und sie sind aktiv geworden. Jens Langhof, 1. Vorsitzender
des Landesverbandes der Gehörlosen Sachsen e. V., und Wolfgang
Bachmann, Beisitzer im Präsidium des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.
V., haben Deutschlands älteste Justizvollzugs-Anstalt in Waldheim
bei Chemnitz besucht - und dort einen gehörlosen Gefangenen. Lesen
Sie ihren Bericht.
Der DGB braucht Ihre Unterstützung:
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. möchte sich auf staatlicher
Ebene für verbesserte Haftbedingungen tauber und
hörbehinderter Personen einsetzen. Für diese politische
Arbeit benötigen wir Ihre Unterstützung. Wenn Sie als
gehörloser Mensch Benachteiligung oder Diskriminierung in
Strafjustiz oder Untersuchungshaft, während des Strafprozesses oder
in der Justizvollzugsanstalt erlebt haben, teilen Sie uns bitte
Ihre Erfahrungen mit. Dazu können Sie uns das ausgefüllte
Meldeformular per Email oder postalisch zuschicken.
Weiterführende Informationen zum Themenkreis
Diskriminierungsschutz finden Sie auf unserer
Homepage.