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Keine Berufsunfähigkeitsversicherung für Gehörlosen - Diskriminierung!

Chris Sponer

Seinen Meister hat Chris Sponer inzwischen geschafft (s.u.). Tolle Leistung! Aber nun steht er vor der nächsten Hürde. Wenn er sich verletzt, z.B. einen Finger verliert, oder wegen der Chemikalien, die im Friseurberuf unvermeidlich sind, könnte er berufsunfähig werden. Dagegen möchte er eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Aber seine Versicherung, die Württembergische (Werbeslogan: Der Fels in der Brandung!)  lehnt das ab - wegen seiner Gehörlosigkeit! Chris: "Ich will meine Finger versichern, NICHT meine Ohren!" Warum kann er nicht wie jeder Hörende eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Das ist eindeutig eine Diskriminierung!  

Ein Dokumentarfilm über sexuellen Missbrauch an Gehörlosen - 'Mea maxima culpa' in ttt

mea maxima culpa

 "Es klingt ziemlich angeberisch. Aber ich und mein Film übernehmen die volle Verantwortung für den Rücktritt von Papst Benedikt." Das sagt Alex Gibney, Oskarpreisträger und Regisseur des Films "Mea maxima culpa" (s.u.). In dem Film geht es um Pater Murphy, der als Leiter der Gehörlosenschule in Wisconsin 200 gehörlose Kinder sexuell missbraucht hat. Besonders perfid: Murphy hat sich die Kinder ausgesucht, deren Eltern nicht gebärden konnten, so dass die Kinder zu Hause nichts berichten konnten. In den 60er und 70er Jahren wurde der Vatikan informiert, aber der zuständige Kardinal Ratzinger hat den Fall damals lieber totgeschwiegen. 

Der Film "Mea maxima culpa" wurde auf dem Filmfest München präsentiert, und die Sendung "Titel Thesen Temperamente" berichtete am letzten Sonntag (07.07.2013) darüber. Der größte Skandal: Der Film hat in Deutschland keinen Verleiher gefunden. Er wird also in deutschen Kinos NICHT gezeigt! Hat die katholische Kirche da Einfluss genommen, oder ist es "vorauseilender Gehorsam" der Verleiher, die Angst vor einem Konflikt mit der mächtigen Kirche haben? In Deutschland kommen die gehörlosen Opfer jedenfalls nicht zu Wort/Gebärde.

Den ttt-Beitrag können Sie online sehen, mit Untertiteln: Ein Dokumentarfilm über sexuellen Missbrauch an Gehörlosen

Ehevertrag – ja oder nein?

Rechtsanwältin Manja Manuela Mehnert

Verliebt, verlobt, verheiratet - mit oder ohne Ehevertrag? – Beratung in Gebärdensprache

Statistisch gesehen landet jede dritte deutsche Ehe früher oder später vor dem Scheidungsrichter. Zum Beispiel 2011 heirateten 377.831 Paare und 187.640 Ehen wurden geschieden. Mit dem Liebes-Aus beginnt dann bei vielen Paaren die Schlammschlacht, die Nerven und vor allem Geld kostet. Hätte man in einem Ehevertrag die Zukunft der Beteiligten schon vorher klären können?

Für wen ist es sinnvoll einen Ehevertrag abzuschließen? Was kann alles in einem Ehevertrag geregelt werden? Wenn man sich auf einen Vertrag einigt, kann man diesen dann im stillen Kämmerlein schreiben oder sollte man lieber zu Rechtsanwalt oder Notar gehen, damit der Vertrag rechtskräftig wird? Muss man nicht alles sowieso im Falle einer Scheidung teilen?

Über diese Fragen hat sich Judit Nothdurft für das Portal www.deafservice.de mit der Rechtsanwältin Manja Manuela Mehnert (s.u.) aus Berlin unterhalten, die ihre gehörlosen Klienten in Gebärdensprache berät.

Das Interview ist als Experteninterview auf dem Portal zu lesen unter www.deafservice.de/de/expert.php?mexp=38

Taube Menschen in den USA heute und Grundrechte für Menschen mit Behinderungen

Greg Hlibok

Greg Hlibok ist als Rechtsanwalt und Leiter der Justizabteilung für Menschen mit Behinderungen in der Bundesbehörde FCC in Washington, D.C. tätig. Die »Deaf President Now«-Bewegung 1988, die u. a. Greg Hlibok an der Gallaudet-Universität angeführt hat, ist ein Meilenstein in der Gehörlosengeschichte. Er wird im Mai zum ersten Mal nach Deutschland eingeladen, um über die frühere und jetzige Situation der tauben Menschen in den USA und über die Grundrechte für Menschen mit Behinderungen zu referieren.

Am 23. Mai 2013 von 18.30 bis 20.30 Uhr wird Greg im Saalbau Gallus, Frankenallee 111, 60326 Frankfurt zu sehen sein (Anmeldung unter http://de.amiando.com/greghlibok), außerdem auf der Tagung der BV KuGG in Timmendorfer Strand am 25. Mai und in München am 27. Mai.

  DGS-Video - Helmut Vogel zu "Hlibok-Vorträge in Deutschland"

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht

SHG Gehörlose und Pflege

Die Selbsthilfegruppe Gehörlose und Pflege lädt ein zu einer Vortragsveranstaltung für Gehörlose am 16. Mai 2013 von 18:00 bis 20:00 Uhr.
Thema: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht
Wo: Gehörlosenzentrum, Lohengrinstraße 11 in 81925 München, im Saal

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Essen

SoVD

Am Donnerstag, dem 25. April 2013 von 17.00 bis 20.00 Uhr findet im Haus der Begegnung, Weberplatz 1, 45127 Essen, eine Veranstaltung statt zum Thema "Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Essen". Frau Klefeker und Frau Fourtouna werden dolmetschen.

Frisör Chris will Meister werden

Chris Sponer

Schon als Kind war Chris Sponer von Haaren fasziniert. Da war es naheliegend, dass er Friseur wurde. Sein Chef war begeistert von Chris' Naturtalent. Chris ist jetzt 25 und möchte seinen eigenen Frisörsalon eröffnen. Dafür braucht er den Meistertitel. Der kostet ungefähr 10.000€. Die hat Chris zusammengespart, und die will er selbstverständlich zahlen - wie jeder, der den Meister macht. Aber für die Meisterschule braucht er Dolmis, und die kosten ca. 100.000€. Diese Kosten wollten die Behörden nicht übernehmen. Aber Chris und sein Partner Steffen haben nicht aufgegeben. Nach zähen Kämpfen haben sie erreicht, dass das Integrationsamt 80% der Kosten übernimmt. Bleiben noch 20.000€, und das findet Chris ungerecht. Nur, weil er gehörlos ist, soll er so viel Geld zahlen? Chris und Steffen werden weiterkämpfen. Und dieser Kampf ist nicht eine Privatangelegenheit, sondern die beiden sind Vorkämpfer für alle Gehörlosen, die beruflich aufsteigen wollen.

Artikel in der Zeitschrift move36:

Inklusion kann gelingen

Melissa

Sie ist in aller Munde, und jeder will sie - aber wer soll sie bezahlen: die Inklusion? Da liest man in der Lokalpresse, dass in einer Kleinstadtschule ein Fahrstuhl eingebaut werden soll. Aber ob sich das lohnt für die wenigen körperbehinderten Kinder? Und eine Universität bietet eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Inklusion an, ist aber total überrascht, dass auch hörbehinderte Pädagogen teilnehmen wollen und fragt uns, ob wir nicht vielleicht Sponsoren für die Dolmis kennen. Dass es Inklusion nicht zum Nulltarif geben kann, mögen manche ahnen, aber dass sie SO teuer ist, überrascht dann doch viele.

Für die Eltern bedeutet das oft langwierige Kämpfe mit Behörden und Gerichten. Der Fall der gehörlosen Mädchen Melissa und Vanessa ging durch die Medien (s.u.). Nun ist er endgültig gewonnen, und die beiden Mädchen können auf der "hörenden" Schule bleiben. Karin Kestner berichtet:

Für vier bayerische Kinder hat sich der Traum erfüllt.

Freitod wegen Usher-Syndrom

Marc und Eddy Verbessem

Marc und Eddy Verbessem, gehörlose Zwillinge aus Belgien, haben den Freitod mit Sterbehilfe gewählt. Der Grund: Sie hatten das Usher-Syndrom und erblindeten langsam.

Marc und Eddy, 45, waren unzertrennlich. Sie lebten in ihrem Elternhaus in einem Zimmer, zogen dann gemeinsam in ein Appartement, erlernten beide den Beruf des Schuhmachers und waren mit ihrem Leben rundum zufrieden. Bis sie erfuhren, dass sie langsam erblinden würden. Den Gedanken, einander nur noch fühlen und nicht sehen zu können, konnten sie nicht ertragen. Sie stellten einen Antrag auf Sterbehilfe. In Belgien ist das möglich. Dort gibt es ein "recht op sterven", ein Recht auf Sterben. Sie hatten zwar weder eine tödliche Krankheit noch unerträgliche Schmerzen, aber die Ärzte willigten in ihren Wunsch ein. Am 14. Dezember wurde die doppelte Euthanasie im Krankenhaus in Brüssel durchgeführt. Ihre Asche wurde in zwei gleichen Urnen beigesetzt.

Der hörende Bruder Dirk:
Mit einem breiten Lächeln sind sie in das Auto gestiegen, zum Krankenhaus. Zusammen mit meinen Eltern habe ich Abschied genommen. Marc und Eddy haben uns noch einmal zugewinkt. "Bis dann im Himmel!" sagten sie. "Bis dann im Himmel!" antworteten wir. Und dann war es vorbei."

Tweelingbroers mogen samen sterven (Zwillingsbrüder dürfen zusammen sterben)
Tweelingbroers kiezen voor euthanasie (Zwillingsbrüder wählen den Freitod) - mit Bild ihres Grabsteins
"Mijn tweelingbroers waren moegestreden" ("Meine Zwillingsbrüder waren müde gekämpft") - Interview mit dem hörenden Bruder
Marc And Eddy Verbessem, Deaf Belgian Twins, Euthanized After Starting To Turn Blind
Sterbehilfe für belgische Zwillinge - Zusammen bis in den Tod
Sterbehilfe: Dunkel und noch dunkler

Uns erreichten die Stellungnahmen folgender Institutionen:
·      LMU - Leben mit Usher
·      Stiftung Taubblind Leben
·      BAT – Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden
-     The National Association of the Deaf (NAD) and the American Association of the Deaf-Blind (AADB)

Neuer Film in Deutscher Gebärdensprache: „Das Deutsche Institut für Menschenrechte“

Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte bietet seit November auf seiner Website einen weiteren Film in Deutscher Gebärdensprache an: „Das Deutsche Institut für Menschenrechte“. Der Film erläutert unter anderem, was die Aufgaben des Instituts sind, zu welchen thematischen Schwerpunkten es arbeitet, wer dort arbeitet, wie es finanziert wird und wie barrierefrei es ist.
Gehörlosen Menschen stehen auf der Website zudem die Filme "Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention", "Was ist Menschenrechtsbildung?" und "Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände in Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz" im Format mp4 zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort Video-Mitschnitte von Veranstaltungen des Instituts mit DGS-Einblendungen.
Das Institut möchte mit den Filmen gehörlosen Menschen grundlegende Informationen über seine Arbeit und seine Angebote leicht zugänglich machen. Die Filme sind über die Startseite der Website, in der Videobar und unter "Service" verfügbar. Weitere Filme sind geplant. (is)

Zu den
Filmen in Deutscher Gebärdensprache

Öffentliche Anhörung des Ethikrats zum Thema 'Inzestverbot'

Deutsche Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zum Thema "Inzestverbot". Gegenstand ist die Strafdrohung des § 173 StGB, soweit diese den einvernehmlichen Inzest unter volljährigen einwilligungsfähigen leiblichen Verwandten unter Strafe stellt.

Ziel der Stellungnahme ist die Erarbeitung von Empfehlungen, inwieweit es - bei interdisziplinärer Bewertung und Berücksichtigung des gesetzgeberischen und rechtspolitischen Gestaltungsspielraums - heute noch eine Notwendigkeit gibt, den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen volljährigen leiblichen Verwandten unter Strafe zu stellen. Dafür sollen die ethischen, rechtspolitischen, psychosozialen und gesellschaftlichen Aspekte dargelegt und einer eingehenden Abwägung unterzogen werden. Der Perspektive der Betroffenen wird dabei besondere Bedeutung beigemessen.

Um eine erste Grundlage für die Stellungnahme zu schaffen, wird der Deutsche Ethikrat am 22. November 2012 von 9:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr im Rahmen seiner Plenarsitzung eine öffentliche Anhörung durchführen. - Zu allen öffentlichen Veranstaltungen - so auch zum Forum Bioethik am 22. November 2012 - gibt es eine Simultanmitschrift.

Inzestverbot - Öffentliche Anhörung

Verbraucherschutz und Internet

Verbraucherzentrale Hessen

Der Gehörlosen- und Schwerhörigen- Stadtverband Frankfurt am Main veranstaltet am Freitag, 09. November 2012 um 17 Uhr die Kofo-Veranstaltung "Verbraucherschutz und Internet". Es sollen Fragen geklärt werden, wie "Kann ich mich vor Geldfallen im Internet schützen?" oder auch "Welche Fallen birgt das Internet überhaupt?" und "Wie gehe ich sinnvoll mit dem Internet und seinen Möglichkeiten um?"

Murat Kurnaz - Fünf Jahre Gefangenschaft in Guantánamo

Murat Kurnaz - Fünf Jahre Gefangenschaft in Guantánamo
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Das Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba ist seit seiner Eröffnung ein Sinnbild für Menschenrechtsverletzungen. Murat Kurnaz wurde fast fünf Jahre in diesem Lager gefangen gehalten und berichtet am 8. November über seine Gefangenschaft. Guantánamo Bay ist trotz vieler Forderungen und Vorstöße bis heute nicht geschlossen und es befinden sich weiterhin Gefangene - zum Teil ohne rechtskräftigen Haftbefehl - in Haft. Rechtsanwalt Bernhard Docke erläutert die Hintergründe, die schließlich zur Freilassung von Murat Kurnaz führten.

Amnesty International forderte bereits am 25. Mai 2005 die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay. Die Forderung wurde später von UN-Sachverständigen, den früheren US-Präsidenten Carter und Clinton, Staatschefs europäischer und anderer Länder sowie Menschenrechts- und Juristenorganisationen aufgegriffen.

Termin: Donnerstag, 08.11.2012, 19 Uhr
Ort: Hörsaal ESA 1, Edmund-Siemers-Allee 1, 20146 Hamburg (gegenüber Bahnhof Dammtor)
Eintritt: frei

GebärdensprachdolmetscherInnen sind vorhanden!

Murat Kurnaz - Fünf Jahre Gefangenschaft in Guantánamo

Besuch in der Justizvollzugsanstalt Waldheim

Besuch in der Justizvollzugsanstalt Waldheim
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Gehörlose können wie jeder andere Mensch straffällig werden und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden. Wer schon einmal im Gefängnis gearbeitet hat, weiß, dass eine Haftstrafe sehr hart ist. Die sitzt niemand "auf einer Backe ab"! Und für Gehörlose ist es oft doppelt hart. Die Verständigungsprobleme sind schlimmer als in der Freiheit, und in jedem Gefängnis gibt es unter den Gefangenen eine Rangordnung, da sind die Gehörlosen zumeist ganz unten. Aus den USA sind Fälle bekannt von Häftlingen, die den Staat verklagt haben, weil ihnen keine Dolmetscher oder technische Hilfsmittel wie Videotelefone zur Verfügung gestellt wurden (siehe deafread). Aber gibt es in Deutschland Inklusion im Gefängnis?

Für gehörlose ist Unterstützung und Hilfe von außen besonders wichtig. Genau das haben der DGB und der Landesverband Sachsen erkannt, und sie sind aktiv geworden. Jens Langhof, 1. Vorsitzender des Landesverbandes der Gehörlosen Sachsen e. V., und Wolfgang Bachmann, Beisitzer im Präsidium des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V., haben Deutschlands älteste Justizvollzugs-Anstalt in Waldheim bei Chemnitz besucht - und dort einen gehörlosen Gefangenen. Lesen Sie ihren Bericht.

Der DGB braucht Ihre Unterstützung:
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. möchte sich auf staatlicher Ebene für verbesserte Haftbedingungen tauber und hörbehinderter Personen einsetzen. Für diese politische Arbeit benötigen wir Ihre Unterstützung. Wenn Sie als gehörloser Mensch Benachteiligung oder Diskriminierung in Strafjustiz oder Untersuchungshaft, während des Strafprozesses oder in der Justizvollzugsanstalt erlebt haben, teilen Sie uns bitte Ihre Erfahrungen mit. Dazu können Sie uns das ausgefüllte Meldeformular per Email oder postalisch zuschicken. Weiterführende Informationen zum Themenkreis Diskriminierungsschutz finden Sie auf unserer Homepage.

Rundfunkgebührenbefreiung für Taubblinde

BBSB

Meldung des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V.:

Ab 2013 ändern sich die Rundfunkbeiträge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis heißt "Rundfunkgebührenbefreiung". Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie müssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 € im Monat.

Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeiträgen ganz befreit:

Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart:

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Licht ins Dunkel

Licht ins Dunkel

Wander-Ausstellung „Licht ins Dunkel“ zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
1. – 18. Juli in der katholischen Kirche St. Ulrich und Afra, Augsburg, Ulrichsplatz

Menschen mit und ohne Behinderung sind herzlich eingeladen. Die zentralen Themen der Ausstellung sind Barriere-Freiheit, Selbst-Bestimmung, Nicht-Diskriminierung und Chancen-Gleichheit. Die Ausstellung ist eine Zusammenarbeit der Behindertenseelsorge im Bistum Augsburg mit der Hochschule Augsburg. Im März 2009 ist diese UN-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Nur wenige Menschen kennen die neuen Gesetze. Das soll mit dieser Ausstellung geändert werden. Ausstellungs-Begleiter mit Behinderungen werden jeden Tag interessierte Besucher informieren.

Feierliche Eröffnung
Samstag, 30. Juni, 18:30 Uhr Gottesdienst in St. Ulrich und Afra, 19:30 Uhr Eröffnung der Ausstellung mit Begegnung und Saxophonist Stefan Tiefenbacher.
Gebärdensprachdolmetscher und induktive Höranlage werden angeboten. Menschen mit und ohne Behinderung sind sehr herzlich zur Mitfeier und Begegnung eingeladen.
Mehr Info unter:
www.licht-ins-dunkel.eu
Behindertenseelsorge im Bistum Augsburg, Diakon Thomas Schmidt und Pastoralreferent Michael Geisberger
86140 Augsburg, Telefon: 0821/3152-243, Telefax: 0821/3152-214
www.bistum-augsburg.de/behindertenseelsorge

Petition gegen Festbeträge für Hörgeräte

DSB

Am 01.03.2012 ist ein gesonderter Festbetrag für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte in Kraft getreten. Der DSB ist mit den Kriterien und der Höhe des neuen Festbetrags nicht einverstanden.

Der DSB hat eine Unterschriftenliste gegen die neuen Festbeträge initiiert, die nach Abschluss (30.06.) dem GKV-Spitzenverband überreicht werden soll. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass die neuen Festbeträge zu niedrig sind, können Sie sich mit Ihrer Unterschrift der Petition anschließen:

Gegen die neuen Festbeträge für Hörgeräte

Im Zusammenhang mit den neuen Festbeträgen sind erstmals detailliert Mindestanforderungen zu Ausstattungskomponenten und Anpassleistungen spezifiziert worden.  Die in dieser Festbetragsdefinition genannten Ausstattungskomponenten reichen nicht aus. So fordert der DSB z.B. Induktionsspulen in allen Hörgeräten.
 
Lesen Sie dazu bitte die beigefügte Stellungnahme des Referats Barrierefreies Planen und Bauen des DSB e. V.:

Es lohnt sich immer, für sein Recht zu kämpfen

Gerichtsbescheid

Nein, "vollautomatisch" bekommt man nur selten, was man zum Ausgleich der Hörbehinderung braucht (von CIs mal abgesehen). Ob es nun dem Hörschaden angemessene (und entsprechend teure) Hörgeräte, Dolmetscher für gehörlose Kinder in der Regelschule oder auch Lernmaterialien für die Gebärdensprache sind, oft kommt man um einen Kampf vor Gericht nicht herum. Diese Erfahrung hat Karin Kestner schon oft gemacht. Sie schreibt:

Nach langer Zeit mal wieder ein Urteil gegen eine Krankenkasse - hier AOK
Die meisten Krankenkassen
übernehmen problemlos die Kosten für Tommys Gebärdenwelt für hörgeschädigte - auch CI-versorgte - und kommunikationsbehinderte Kinder zur Sicherstellung der Kommunikation. Nachdem die Barmer GEK unterdessen zum 3. Mal von einem Sozialgericht zur Kostenübernahme verurteilt wurde, gibt es jetzt auch ein Urteil gegen die AOK Niedersachsen. Es lohnt sich immer, für sein Recht zu kämpfen, und vielleicht verstehen auch diese Kassen irgendwann von alleine, was Recht ist. Davon abgesehen empfiehlt sich immer der Wechsel in eine behindertenfreundlichere Versicherung.

Rechtsfallen im Internet

Sandra Fabian

Im Mai-Experteninterview für deafservice.de hat Judit Nothdurft Rechtsanwältin Sandra Fabian interviewt, die sich bestens mit Rechtsfallen im Internet auskennt und auch gehörlose Klienten berät, natürlich in Gebärdensprache.

Internet: Was darf ich machen und was nicht?

Ein umkämpftes Menschenrecht: Die Religionsfreiheit im Kontext der Vereinten Nationen

Prof. Dr. Heiner Bielefeldt

Kaum ein Menschenrecht ist in den Vereinten Nationen so umkämpft wie die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Beispielsweise gibt es freiheitsfeindliche Forderungen nach staatlichem „Ehrschutz“ für bestimmte Religionen, insbesondere den Islam. Außerdem drohen Tendenzen eines religionspolitischen Klientelismus den weltweiten Geltungsanspruch des Menschenrechts auf Religionsfreiheit zu unterminieren. Strittig ist schließlich auch, welche Gruppierungen überhaupt in den Schutzbereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit fallen.

Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg und seit August 2010 UN-Sonderberichterstatter
über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, beschreibt die aktuellen Debatten in den Vereinten Nationen und formuliert Einschätzungen zu neuen internationalen Konsens-Chancen
hinsichtlich der Religionsfreiheit. Außerdem spricht er über die Ursachen konkreter Verletzungen dieses Menschenrechts und über Möglichkeiten solidarischen Handelns.

Ein umkämpftes Menschenrecht: Die Religionsfreiheit im Kontext der Vereinten Nationen

Auf Anfrage wird Gebärdensprachdolmetschen angeboten. Bitte melden Sie sich hierfür bis zum 2. Mai 2012 an.

Ältere Menschen haben Rechte!

Craig Mokhiber

Vortrag Craig Mokhiber, Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Genf - 24. April 2012, 18:00 Uhr, Berlin

Ob bei der Arbeitssuche, beim Abschluss einer Versicherung, im Pflegefall oder beim Arztbesuch: Jeder fünfte Mensch in Deutschland hat laut einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bereits Situationen erlebt, in denen er wegen seines Alters benachteiligt wurde. Dabei verstoßen willkürliche Benachteiligungen wegen des Lebensalters gegen die Menschenrechte und gegen geltendes deutsches Recht. Auch international wird derzeit viel darüber nachgedacht, wie die Rechte älterer Menschen besser geschützt werden können.

Wie können Verletzungen der Rechte älterer Menschen verhindert werden? Muss es eine eigene UN-Konvention für die Rechte Älterer geben? Oder einen UN-Sonderberichterstatter für die Rechte Älterer? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung, zu der das Deutsche Institut für Menschenrechte Sie herzlich einlädt.

Die Veranstaltung wird in Gebärdensprache übersetzt.

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Kennt ihr eure Rechte?

LV RLP

Am Freitag, den 30. März 2012, 18.00 Uhr veranstaltet der Landesverband der Gehörlosen RLP einen Vortrag zum Thema "Kennt ihr eure Rechte?".

Wo: Kommunikationszentrum für Hörgeschädigte in Frankenthal, Carl - Spitzweg - Str. 30
Referent: Rechtsanwalt Herr Dr. jur. Marcus Kreutz, Essen

Eintritt: Mitglieder frei, Nichtmitglieder 5,00 €

Vorträge zur Patienten-Verfügung für gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen

Augsburg

Die Selbstbestimmung des Patienten ist ein hohes Gut. Menschen formulieren Wünsche für ihr Lebensende. Doch was ist, wenn man den eigenen Willen gegenüber den Ärzten nicht mehr eindeutig äußern kann?
Vorsorge-Vollmachten bieten große Hilfe.
• Was können sie regeln?
• Wo sind ihre Grenzen?
• Was ist zu beachten?

Sonntag, 11. März 2012, Haus St. Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg,
10 Uhr Gottesdienst mit Msgr. Alois Egger, Hauskapelle, 11 – 13 Uhr Vorträge „Patienten-Verfügung“, kleiner Saal

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Informationen zur rechtlichen Betreuung für Menschen mit Hörschädigung

INFORMA

Am 15.2. ab 18.00 Uhr lädt der Förderverein für Hörgeschädigte e.V. zu einem Vortrag mit anschließendem Gespräch zum Thema Betreuungsrecht für hörgeschädigte Menschen ein. Die ca. zweistündige kostenlose Veranstaltung findet bei InForma Zentrum für Hörgeschädigte gGmbH, in 56566 Neuwied, Im Mühlengrund 3, statt.
Der Referent, Dipl. Sozialarbeiter Jens Käß, von der Sozialpädagogischen Praxis Vallendar, ist seit neun Jahren als freiberuflicher Betreuer tätig. Er hat intensive persönliche Erfahrung in der Betreuung von Menschen mit Hörschädigung. In enger Zusammenarbeit mit InForma Zentrum für Hörgeschädigte gGmbH setzt er sich intensiv mit der Kultur und Lebenswelt hörgeschädigter Menschen auseinander.
Die Veranstaltung wird mit Gebärdensprachdolmetscherinnen begleitet, um die Kommunikation zu gewährleisten.
Anmeldungen sind erwünscht unter info@fv-hoergeschaedigte.de, per Fax unter 02631/9437405 oder per Telefon unter 02631/9437404.

Bayern - Inklusion? – Illusion!

Mel

Karin Kestner berichtet auf ihrer Website von einem "Skandal um zwei kleine Mädchen":

Skandal! Der Bezirk Schwaben und der Leiter des Förderzentrums Hören - Augsburg verhindern Integration von zwei gehörlosen Kindern.

Das Sozialgericht Augsburg und das Landessozialgericht München verweisen gehörlose Kinder auf die Förderschule. Sie stützen ihre Erkenntnis auf die Gutachten der Förderschule Augsburg! Laut Gutachten der Förderschule können die Kinder nicht aktiv am Unterricht teilnehmen. Die Gutachten durften aber so nicht geschrieben werden, die Formulare sind nicht für hörgeschädigte Kinder zugelassen und nach dem bayrischen Schulgesetz durften sie überhaupt nicht verwendet werden. Der Einsatz von Dolmetschern im Unterricht wurde von den Gerichten abgelehnt.

Lesen Sie weiter auf der Website von KK: Bayern - Inklusion? – Illusion! - Skandal um zwei kleine Mädchen!

 Artikel in der Augsburger Allgemeinen: Tauziehen um zwei gehörlose Mädchen
Die Eltern von Vanessa bitten in einem "offenen Brief" die Gehörlosenverbände um Unterstützung
Presseerklärung der bayereischen SPD-Landtagsfraktion: SPD-Politiker fordern: Kultusminister soll persönlich dafür sorgen, dass die Kinder schnell Hilfe bekommen und das Inklusionsgesetz mit Leben erfüllt wird
Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Bayern - Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V.

 Augsburger Allgemeine: Tauziehen um zwei gehörlose Mädchen: Benachteiligt – oder nicht?

TV-Beitrag  in der Sendung quer im BR am 12.01.2012 um 20.15 Uhr: Ausgegrenzt - Gehörlose soll nicht in Regelschule

TV-Beitrag in der Frankenschau des BR am 12.01.2012 um 17:30 Uhr: Die Tücken der Integration

Die Kinderkommission des Bayerischen Landtags setzt sich für zwei gehörlose Mädchen in Schwaben ein (siehe unten)

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