Jubelnde Gehörlose am anderen Ende der Welt: Die Neuseeländische Gebärdensprache (NZSL = New Zealand Sign Language) ist als zweite Landessprache anerkannt, neben Maori. (Englisch ist übrigens nicht anerkannte Landessprache. ;-)
Weiterlesen »Jubelnde Gehörlose am anderen Ende der Welt: Die Neuseeländische Gebärdensprache (NZSL = New Zealand Sign Language) ist als zweite Landessprache anerkannt, neben Maori. (Englisch ist übrigens nicht anerkannte Landessprache. ;-)
Weiterlesen »2. Diskriminierungsbericht der Österreichischen Gebärdensprachgemeinschaft - Seit 1. September 2005 ist die ÖGS in der Bundesverfassung als Sprache anerkannt. Dieser Schritt hatte bis jetzt wenig Auswirkungen auf den Alltag gehörloser Menschen in Österreich.
Der aktuelle Diskriminierungsbericht 2005 des ÖGLB zeigt, dass der gehörlose Lebensalltag von Informationsmangel, Barrieren, Vorurteilen und Diskriminierungen geprägt ist.
Sprache anerkannt Diskriminierungen bleiben
Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wird oft mit einer Augenbinde dargestellt. Sie soll ohne Ansehen der Person Recht sprechen. Was aber, wenn ein Prozessbeteiligter nicht oder nur schlecht hören und sehen kann? Das Gesetz sieht hierfür Hilfsmaßnahmen vor, um ein faires Verfahren zu gewährleisten. Gebärdensprachdolmetscher sind hier eine Selbstverständlichkeit. Komplizierter wird es, wenn jemand hochgradig schwerhörig geworden ist und die Gebärdensprache nicht beherrscht.
Weiterlesen »Dr. Oliver Tolmein hat sich als Rechtsanwalt u.a. auf Behindertenrecht, Medizinrecht und Antidiskriminierungsrecht spezialisiert. Logischerweise muss seine Website dann auch barrierefrei sein. Geradezu vorbildlich muss sie sein, denn sie wurde mit dem Sonderpreis des BIENE-Award ausgezeichnet. Grund: Sie ist, wie wir schon vor Jahren gefordert haben, DREIsprachig. Neben der "Normal"-Version gibt es auch eine in "leicht verständlicher Sprache" und eine in DGS. Super, das ist wirklich eine Sonder-BIENE wert!
Übrigens müssen bis Ende des Jahres alle Internetseiten von Bundesdienststellen barrierefrei sein. Sind sie das wirklich? Sie können sich ja mal auf die Suche machen und Ihre Erfahrungen dann AbI (Aktionsbündnis für b@rrierefeie Informationstechnik) mitteilen. Dort gibt es nämlich einen Fragebogen zum Thema:
Treffen Sie bei Webangeboten des Bundes auf Barrieren?
Mehr als 20.000 Menschen sind am 1. Oktober in Madrid auf die Straße gegangen - für die Anerkennung der LSE, der "Lengua de Signos Español" (Spanische Gebärdensprache). Auch wenn die Gebärdensprache nicht, wie Hörende zumeist meinen, international ist - Gehörlose aller Nationen können sich dennoch mühelos verständigen. Und sie haben die gleichen Bedürfnisse und Forderungen auf der ganzen Welt: Untertitel, Dolmetscher und vor allem die Anerkennung ihrer Sprache!
La lengua de signos se quita las cadenas
Andreas Janner, Projektleiter Kongress des SGB/FSS:
Der Schweizerische Gehörlosenbund SGB/FSS freut sich, den
zweiten Kongress der Gehörlosen vom 23. - 25. September 2005 in
Winterthur (Schweiz) zu organisieren. Das Motto ist "Bildung - ein
Menschenrecht!" Wir laden Sie, Gehörlose, Schwerhörige und Hörende
sowie Fachleute zu diesem Anlass herzlich ein.
Freier Zugang zu Bildung ist ein Recht jedes Menschen. Zu diesem
Gedanken möchten wir mit Ihnen auf die Entwicklung und die Position
der Gebärdensprache, die Mutter- oder/und Erstsprache der
Gehörlosen und Hörbehinderten, zurückblicken und uns gemeinsam über
die weitere Zukunft in verschiedenen Bereichen auseinandersetzen
und diskutieren. Welche Rechte haben wir heute und werden sie
zukünftig noch anerkannt?
Im Rahmenprogramm bieten wir weitere spannende Begegnungen. Wir
freuen uns auf Ihren Besuch!
Schätzungsweise eine Million Gehörlose gibt es in Europa. Ihre Muttersprachen sind die Gebärdensprachen. Wie weit sind sie in den verschiedenen Ländern anerkannt? Wie werden die Rechte ihrer Benutzer geschützt und gefördert? Ein neues Buch vermittelt einen Überblick über die Gebärdensprachen in den 26 Mitgliedsländern - leider nur auf Englisch:
The status of sign language in Europe
Unvorstellbar, was der gehörlose Australier Darryl Beamish durchmachen musste! 1959 wurde die reiche Erbin eines Schokoladenfabrikanten, Jillian Brewer, ermordet aufgefunden. Sie war mit einer Axt erschlagen und verstümmelt worden. Darryl Beamish wurde als Mörder zum Tode verurteilt. Glück im Unglück: Das Todesurteil wurde in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt. 15 Jahre saß Beamish hinter Gittern. Aber er gab nie auf, wollte seine Unschuld beweisen. Der Serienmörder Eric Edgar Cooke gab vor seiner Hinrichtung zu, Jillian Brewer ermordet zu haben. Aber erst jetzt, nach dem 6. Berufungsverfahren, sprach ein Gericht Beamish frei - nach 45 Jahren! Er habe damals, bei seiner Verurteilung, nichts verstanden in der Gerichtsverhandlung, sagte Beamish. Eine Entschädigung will er gar nicht. Jetzt ist er 63 Jahre alt. Sein Leben lang haben ihn alle für einen Mörder gehalten. Endlich kann er stolz und mit hoch erhobenem Haupt das Gericht verlassen.
Presseartikel zum Fall Beamish
Wer im Schwerbehindertenausweis einen RF-Vermerk hat, kann sich
von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Bis zum 31. März
2005 war dafür die Sozialbehörde zuständig. Ab 1. April (kein
Aprilscherz !) ist die Gebühreneinzugszentrale zuständig.
In Zukunft ist der Antrag (PDF, 700kb)
zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises direkt bei
der GEZ einzureichen: GEZ, 50656 Köln
Hier geht es zur GEZ-Pressemitteilung
Das hatten wir doch schon einmal vor 5 Jahren: Eine Krankenkasse lehnt einen Lichtwecker ab, weil ja ein hörender Partner das Wecken übernehmen könne. Nachdem wir diesen Skandal veröffentlicht hatten, hat die Krankenkasse sich entschuldigt - und gezahlt.
Geht das nun wieder von vorne los? Werden demnächst Lichtsignalanlagen abgelehnt?
Weiterlesen »"Im engeren Sinne versteht man unter
Diskriminierung die Benachteiligung von Personen
oder Gruppen (zumeist Minderheiten) aufgrund von Merkmalen wie
Herkunft, ethnischer, politischer oder religiöser Zugehörigkeit,
sozialen Gewohnheiten, sexuellen Neigungen,
Sprachen, Geschlecht, Behinderung
oder äußerlichen Merkmalen wie Haut- oder Augenfarbe. Sie steht dem
Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen entgegen." So
wird Diskriminierung
bei Wikipedia erklärt.
Dagegen wendet sich das geplante
Antidiskriminierungsgesetz. Für uns Hörgeschädigte in zweierlei
Hinsicht von Bedeutung: Es wendet sich u.a. gegen die
Diskriminierung aufgrund von (Gebärden-)Sprache und
Behinderung.
Nun werden in der Öffentlichkeit Sinn und Nutzen dieses Gesetzes
diskutiert. Manche, vor allem Vertreter der Wirtschaft, meinen, es
sei nur ein Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung, und sind
gegen das Gesetz. Ganz im Gegensatz zu den Betroffenen
natürlich.
Bei zdf-heute.de findet eine Abstimmung statt: Halten Sie das geplante Gesetz gegen Diskriminierung für sinnvoll? Dort sollten Sie unbedingt Ihre Meinung sagen:
Abstimmung zum Antidiskriminierungsgesetz
Der Deutsche Presserat hat auf seiner Sitzung am 02.03.2005 die Ziffer 12 des Pressekodex um ein Detail erweitert:
„Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
Nur zwei Wörter hinzugefügt, aber genau DIE fehlten! - Ein schöner Erfolg der "Initiative Pressekodex Ziffer 12"! (s.u.)
Pressekodex ergänzt: Diskriminierungsverbot von
Behinderten unterstrichen
Presserat beschließt Diskriminierungsverbot von
Behinderten
Der Duden hat's inzwischen gelernt, der Deutsche Presserat aber wohl immer noch nicht: dass z.B. die früher übliche Bezeichnung «taubstumm» durch «gehörlos» ersetzt werden sollte. Immer wieder tauchen Bezeichnungen in der Presse auf, die Behinderte diskriminieren. Dr. Henning Schmölder hat einen autistischen Sohn. Er sieht Autisten diskriminiert durch Wendungen wie "Solche Sturheit grenzt an Autismus." (Spiegel) Er hat deshalb die „Initiative Ziffer 12“ gegründet. Sie setzt sich dafür ein, dass der Deutsche Presserat die Grundgesetzänderung Artikel 3 (Ergänzung des Benachteiligungsverbotes Behinderter) aus dem Jahre 1994 in seinem Pressekodex (Ziffer 12) nachvollziehen möge.
Lothar M. Wachter vom Bundeselternverband gehörloser
Kinder:
Der Europäische Verband der Eltern hörgeschädigter Kinder
– FEPEDA – hat eine „Charta der
Elternrechte“ erarbeitet, die von den Eltern hörgeschädigter
Kinder in Europa ebenso wie vom Bundeselternverband gehörloser
Kinder vertreten wird. Wir halten es für erforderlich, daß diese
Charta bei Entscheidungen bezüglich der Erziehung und Bildung
gehörloser und hochgradig schwerhöriger Kinder berücksichtigt
wird.
Aufbauend auf dieser „Charta der Elternrechte“ hat der
Bundeselternverband gehörloser Kinder im vergangenen Monat eine
Grundsatzerklärung verabschiedet. Diese hat den Titel „Freie
Wahl der Bildungsmethode für gehörlose Kinder“. Dabei geht es
uns in erster Linie um „bilingualen Schulunterricht“
für gehörlose und hochgradig schwerhörige Kinder. Es muß künftig
möglich sein, daß in jedem Bundesland Deutschlands wenigstens eine
Schule ständig und planmäßig „bilingualen
Schulunterricht“ anbietet, den alle Eltern dieses Landes
wählen können. Die Eltern müssen über dieses Angebot umfassend und
objektiv informiert werden.
In der Nazi-Zeit sind bekanntlich auch Gehörlose zwangsweise sterilisiert worden. Sie haben vor Jahren eine eher symbolische Entschädigung erhalten, und sie erhalten eine monatliche Leistung. Diese Leistungen sind jetzt erhöht worden. Ebenso die Leistungen für die Hinterbliebenen von "Euthanasie"-Opfern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten eV
Weitere Infos:
"Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Lautsprachbegleitende Gebärden sind eine gleichberechtigte Kommunikationsform der deutschen Sprache." So steht es in der Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes, die im September diesen Jahres in Berlin beschlossen wurde. Natürlich müssen bei der Kommunikation "mit öffentlichen Stellen"auch Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.
Am 25.11.04 berichtete der Kölner Express:
Gehörloser will gehört werden
Richter lehnte Gebärdendolmetscher ab, da hakte SOKO-EXPRESS
nach.
"Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör." So
steht's in Artikel 103 des Grundgesetzes. Beinahe hätte dieser
Grundsatz für Michael Keitzer nicht gegolten.
Der 44jährige ist von Geburt an hörbehindert. Laut ärztlichem
Gutachten besteht auf dem linken Ohr eine an Taubheit grenzende
Schwerhörigkeit, rechts praktische Taubheit. Als er für eine
mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht einen
Gebärdendolmetscher beantragte, wurde es vom zuständigen Richter
zunächst abgelehnt.
"Der Richter hatte Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeitern des
Sozialamts gehalten. Danach sei die Kommunikation mit Herrn Keitzer
ausreichend gewährleistet", so Klaus-Peter Uhlenberg,
Pressesprecher des Verwaltungsgerichts. Diese Begründung ließ der
Ex-Jurastudent nicht auf sich sitzen: Beschwerdeschreiben an den
NRW-Justizminister und den Präsidenten des Verwaltungsgericht
folgten. Zudem schaltete er einen Anwalt ein. Und: Er wandte sich
an Express.
"Ich kann mich zwar verständlich machen und auch vieles verstehen.
Aber es ist sehr anstrengend.
In einer Gerichtsverhandlung muss ich auf die Lippenbewegungen des
Richter achten, gleichzeitig auf das Vorbringen der Gegenpartei
reagieren", erklärt Keitzer seinen Kampf gegen die Windmühlen.
Seine Hartnäckigkeit wurde belohnt: Nach einem letzten Gespräch mit
Anwalt Michael Hennig rückte der Richter gestern von seiner Meinung
ab, der Dolmetscher wird zugelassen. "Eine vernünftige
Entscheidung", so Hennig. Schließlich ist in § 186 des
Gerichtsverfassungsgesetzes eindeutig geregelt, daß hörbehinderte
Personen Anspruch auf einen Dolmetscher haben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studenten und
Absolventen e.V. (BHSA) bietet vom 03.12. bis 05.12. in der
Jugendherberge Berlin-Wannsee ein Seminar für gehörlose
und schwerhörige Schulabgänger und Studierende an.
Hörgeschädigte können sich eher für ein
Hochschulstudium entscheiden und sich im Studium besser
orientieren, wenn alle nötigen Informationen über
rechtliche Fragen, Umgang mit Dolmetschern, Nachteilsausgleiche in
Prüfungen (z.B. Antragsverfahren bei Zeitverlängerung in
Prüfungen) und das Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten
(z.B. Haus- und Diplomarbeiten) erhalten.
Alle Dozenten sind selbst hörgeschädigte Absolventen. Die
Kommunikation ist mittels Gebärdensprachdolmetschern und
technischen Anlagen gesichert. Neben "geistigem Futter" werden
Entspannungsübungen, Spiele und ein abwechslungsreiches
Abendprogramm angeboten.
BHSA-Seminar Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) und die Eingliederungshilfe
Der kanadische Fernsehsender Global Television Network hat es angekündigt: Vom 1. Januar 2005 an werden ALLE seine Fernsehsendungen untertitelt, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Zu dieser neuen Philosophie ist Global gekommen in Zusammenarbeit mit der kanadischen Menschenrechtskommission und mit Mr. Henry Vlug, Rechtsanwalt und Vorkämpfer für die Rechte der Gehörlosen. Mr. Vlug ist selbst gehörlos.
Eine Frage der Philosophie also und des guten Willens. Und sicher auch der Überzeugungskraft und nicht zuletzt des Drucks. - Wenn das in Kanada möglich ist, warum nicht hier?
Global Television commits to 100% closed captioning of its programming
Vom 17. - 24.11. 2004 findet erstmals in Berlin das One
World Berlin 2004 - Medienfest zum Thema Menschenrechte
statt.
Mit einem Schwerpunkt zum Thema Behinderung und Menschenrechte
möchte One World Berlin mit differenzierten Beiträgen zu den
individuellen Lebensumständen von Menschen mit Behinderungen einen
Beitrag zum Verständnis der Situation von Menschen mit Behinderung
leisten und Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung
fördern.
In diesem Rahmen möchten wir auf deutschsprachige Filme
hinweisen, die für das Festival mit Untertiteln für
Hörgeschädigte versehen wurden. Die Panels zum Thema
Medienarbeit und Behinderung werden gebärdensprachlich
begleitet.
http://www.oneworld-fest.de
Da sticht ein junger Mann, Maik S., seine Mutter und deren Freund nieder. Beide überleben, der Freund nur knapp. Schlimm genug, solch eine Tat!
Was sich aber in der Gerichtsverhandlung abgespielt hat, ist nicht minder schlimm. Abgesehen von einer Gehbehinderung, die nach einem Motorradunfall zurück geblieben ist, abgesehen von einer sehr instabilen und wechselhaften Kindheit, abgesehen davon, dass der Freund der Mutter Maiks Vater getötet hatte (alles schon schwerwiegende Fakten) - Maik ist schwerhörig. "Also wenn Sie etwas nicht verstehen, von dem Sie meinen, es wäre wichtig zu hören, sagen Sie es ruhig!" "Das ist Richterlogik" meint SPIEGEL-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen dazu. Sehr richtig! Wie soll man, wenn man etwas NICHT verstanden hat, beurteilen, ob es wichtig war? Und warum soll der Schwerhörige sich auf vermeintlich Wichtiges beschränken? Hat er nicht das Recht, ALLES zu verstehen?
Weiterlesen »Das erklärte Bundessozialministerin Ulla Schmidt auf einer Pressekonferenz. "Die Freifahrt-Regelungen für behinderte Menschen werden nicht verändert. Dem Kabinett wird daher kein entsprechender Vorschlag unterbreitet." Hätte man sich diesen Versuchsballon, wieder einmal bei den Schwächsten mit dem Sparen anzufangen, nicht ersparen können? Offensichtlich war die geballte Ladung von Protesten der Behindertenverbände, u.a. des Deutschen Gehörlosenbundes, erfolgreich. Aber: "Wenn die Länder weiterhin auf Änderungen im Bereich der Freifahrten bestehen, müssen sie eigene Vorschläge unterbreiten." Da kann man nur hoffen, dass die Bundesländer den gleichen Fehler nicht noch einmal machen!
Pressemitteilung des BMGS vom 26.07.2004
Soll die Gebärdensprache in der neuen Verfassung erhalten
bleiben? Die FDP und SVP wollen den Artikel 14 "Die
Sprachenfreiheit umfasst auch die Gebärdensprache" aus dem
Verfassungsentwurf streichen. Am 25. Juni wird der Zürcher
Verfassungsrat darüber entscheiden, ob die Gebärdensprache in der
neuen Verfassung bleibt oder gestrichen wird.
Die Zürcher Gehörlosen sind dabei, mit zwei Dolmetscherinnen, sehr
deutlich SICHTBAR! Ob der Verfassungsrat sich wohl tatsächlich
erdreisten wird, angesichts der Gehörlosen und ihrer
Dolmetscherinnen die Gebärdensprache aus der Verfassung zu
streichen?
Übrigens: In Neuseeland hat das Parlament gestern den ersten Schritt getan zur offiziellen Anerkennung der neuseeländischen Gebärdensprache: Sign language takes first step to official status
Darüber berichtet die heutige (08.06.04) Presse: Die Bundesregierung will für schwerstbehinderte Menschen die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu benutzen, stark einschränken.
Hatten wir das nicht schon einmal vor einigen Jahren? Gab es da nicht massive Proteste und Unterschriftensammlungen? Die Politiker scheinen es immer wieder zu probieren - und nicht dazu zu lernen!
Behinderte sollen für Bahn bezahlen
Aufruf der Deutschen Gesellschaft zur Beteiligung
an der Protestaktion gegen die Einschränkung der
Freifahrt
Schreiben der Deutschen Gesellschaft an Frau
Ministerin Schmidt
Der DGB hat eine Protestaktion gestartet, mit Musterschreiben, Adressenliste der Ministerien und einem Protestschreiben von Gerlinde Gerkens.
Die EU plant neue Richtlinien für Führerscheine. Sie sollen nur noch für 10 Jahre gelten, Menschen über 65 sollen alle drei Jahre zur Untersuchung, und Kranke bekommen gar keinen Führerschein mehr. Das mag gut gemeint sein. Aber was genau versteht man unter Krankheit? Bei Herz- oder Gefäßerkrankungen mag es einleuchten. Ist nur zu hoffen, dass niemand auf die Idee kommt, Hörschädigungen als "Krankheiten" zu betrachten. Dann könnte womöglich doch noch wahr werden, was letzte Woche eine uninformierte Journalistin schrieb: "Das Fahren eines PKW unmöglich" (s.u.). Unsere Verbände sollten wachsam sein und notfalls rechtzeitig eingreifen!!
EU-Irrsinn immer schlimmer - Jeder 4. Führerschein bald weg?
25.3.04: Wir haben ein wenig gestöbert. Es sieht so aus, als ob es sich um die EU-Richtlinie COM (2003) 621/F vom 21.10.2003 handelt. Hörschädigungen werden in einem Absatz auf Seite 93 abgehandelt: "Die Erteilung oder Erneuerung einer Fahrerlaubnis kann bei Bewerbern oder Führern der Gruppe 2 vorbehaltlich des Gutachtens der zuständigen ärztlichen Stellen erfolgen; bei der ärtzlichen Untersuchung sind insbesondere die Kompensationsmöglichkeiten zu berücksichtigen."
Auf gut Deutsch: Hörgeschädigte müssen sich bei der Ausstellung oder Verlängerung des Führerscheins von einem Arzt untersuchen lassen. Alles wie gehabt, außer dass dies jetzt alle 5-10 Jahre passieren soll? Und nach welchen Richtlinien entscheidet der Arzt, ob jemand fahren darf oder nicht?