"Tut mir leid Chef, ich kommezu spät, weil mein Mann verschlafen und mich nicht geweckt hat."Dumme Ausrede? Nach den Vorstellungen der "Experten" einer Krankenkasse sollte es aber so sein.Eine Schwerhörige möchte von ihrer Krankenkasse einen Lichtwecker finanziert haben, für sage und schreibe DM 378.- . Abgelehnt! Begründung: Es lebt ein Normalhörender im Haushalt, der die Schwerhörige ja wecken kann.
Soll man darüber nun lachen oder weinen? Da werden Hörende von der Krankenkasse zu lebenden Weckern degradiert, und Hörgeschädigten wird das Recht auf eine selbständige Lebensführung abgesprochen. Sie werden systematisch zur Abhängigkeit gezwungen. Wenn Sie das für unvorstellbar halten, lesen Sie nach im Ablehnungsbescheid der Krankenkasse.Wenn auch Sie der Meinung sind, dass so etwas ein Ding der Unmöglichkeit ist, können Sie das gerne in unserem Rat&Tat-Forum äußern. Xaver Geiger hat prompt ein Schreiben an die Krankenkasse geschickt und seiner Empörung Ausdruck verliehen.
Die Krankenkasse hat den Lichtwecker jetzt doch bewilligt und sich entschuldigt.