Von:
r.u.u.mathes [r.u.u.mathes@telda.net]
Gesendet:
Montag, 9. Oktober 2000 12:58
An:
info@taubenschlag.de
Betreff:
Schreiben der BKK AKS an Frau Hieronymus
Antwortschreiben
an www.taubenschlag.de über das Schreiben an Frau
Hieronymus
durch die BKK AKS aufgrund eines beantragten Lichtweckers.
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Auf
Ihrer Internetseite sprechen Sie von einem abgelehnten Lichtwecker für
unser
Mitglied Frau Annette Hieronymus. Hierzu haben Sie das Schreiben der
BKK AKS
eingescannt und allen Interessierten auf Ihrer Homepage zur
Verfügung
gestellt.
Es
handelte sich bei diesem Schreiben jedoch nur um eine Anfrage, die für
die
Beurteilung der Kostenübernahme des Hilfsmittels notwendig war.
Grundsätzlich
müssen alle Hilfsmittel, unabhängig von den Kosten, auf ihre
medizinische
Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin
geprüft
werden. Diese Prüfung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung
(MDK). Benötigt der MDK für die Beurteilung ergänzende
Informationen,
so müssen diese von der Krankenkasse angefordert werden.
Bedauerlich
war jedoch die Art und Weise, wie der Text von unserem
Mitarbeiter
verfasst wurde. Der betreffende Mitarbeiter hatte sich bereits
im
Vorfeld schriftlich (per Fax) bei Frau Hieronymus entschuldigt.
Mittlerweile
erfolgte durch die BKK AKS eine Kostenzusage.
Wir
bedauern nochmals die Formulierung in unserem Schreiben und
entschuldigen
uns auch auf diesem Wege bei Frau Hieronymus sowie bei den
Lesern
Ihrer Homepage.
Bitte
entfernen Sie kurzfristig den eingescannten Brief bzw. bitten wir Sie
nunmehr
darum, auch diese Stellungnahme auf Ihrer Homepage zur Verfügung zu
stellen.
Mit
freundlichen Grüßen
BKK AKS
Team – Versichertenbetreuung -