Von: r.u.u.mathes [r.u.u.mathes@telda.net]

Gesendet: Montag, 9. Oktober 2000 12:58

An: info@taubenschlag.de

Betreff: Schreiben der BKK AKS an Frau Hieronymus

 

Antwortschreiben an www.taubenschlag.de über das Schreiben an Frau

Hieronymus durch die BKK AKS aufgrund eines beantragten Lichtweckers.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Auf Ihrer Internetseite sprechen Sie von einem abgelehnten Lichtwecker für

unser Mitglied Frau Annette Hieronymus. Hierzu haben Sie das Schreiben der

BKK AKS eingescannt und allen Interessierten auf Ihrer Homepage zur

Verfügung gestellt.

Es handelte sich bei diesem Schreiben jedoch nur um eine Anfrage, die für

die Beurteilung der Kostenübernahme des Hilfsmittels notwendig war.

 

Grundsätzlich müssen alle Hilfsmittel, unabhängig von den Kosten, auf ihre

medizinische Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin

geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der

Krankenversicherung (MDK). Benötigt der MDK für die Beurteilung ergänzende

Informationen, so müssen diese von der Krankenkasse angefordert werden.

 

Bedauerlich war jedoch die Art und Weise, wie der Text von unserem

Mitarbeiter verfasst wurde. Der betreffende Mitarbeiter hatte sich bereits

im Vorfeld schriftlich (per Fax) bei Frau Hieronymus entschuldigt.

Mittlerweile erfolgte durch die BKK AKS eine Kostenzusage.

 

Wir bedauern nochmals die Formulierung in unserem Schreiben und

entschuldigen uns auch auf diesem Wege bei Frau Hieronymus sowie bei den

Lesern Ihrer Homepage.

 

Bitte entfernen Sie kurzfristig den eingescannten Brief bzw. bitten wir Sie

nunmehr darum, auch diese Stellungnahme auf Ihrer Homepage zur Verfügung zu

stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

BKK AKS Team – Versichertenbetreuung -