Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Erstaunen las ich im Taubenschlag, einer Website für Hörgeschädigte (www.taubenschlag.de) von dem Fall Annette Hieronymus, in dem Sie die Kostenübernahme für einen Lichtwecker davon abhängig machen, ob Frau Hieronymus alleine lebt. Weiterhin versteigen Sie sich zur Behauptung "... kann ein Lichtwecker alleine auch nicht eine zuverlässige Lösung für das Wecken sein, denn während des Schlafes können Sie ja den Wecker nicht sehen."

 

Dies ist leider 1. ein weiteres Beispiel, dass Menschen Dinge beurteilen sollen, von denen sie nicht die geringste Ahnung haben. Ein Lichtwecker ist ein höchst zuverlässiges Weckmittel, ich (an Taubheit grenzend schwerhörig) sowie meine Frau (hörend) haben ihn nicht einmal "übersehen". Sie glauben vermutlich, dass ein kleines Lämpchen blinkt... Es blitzt so sehr, dass Sie mit offenen Augen besser nicht hinsehen! 2. eine unverschämte Diskriminierung. Die selbständige Lebensführung von Menschen mit körperlichen Handicaps kann mit solchen - vergleichsweise simplen - Hilfsmitteln vergrössert werden. Sie verwehren hiermit einer Behinderten ihr erforderliches und leicht zu gewährendes Maß an Selbständigkeit. Es gibt übrigens andere Krankenkassen, die Lichtsignalanlagen bei vorliegendem Bedarf bezahlen, ohne dies von abstrusen Bedingungen abhängig zu machen.

 

Aus Ihrer Webseite zum Thema "Leistungen/Hilfsmittel":

 

"Für Hilfsmittel, die zum Ausgleich von Körperbehinderungen erforderlich sind (z. B. Hörgeräte, orthopädische Schuhe) übernimmt unsere BKK AKS die Anschaffungskosten. ... Die Kosten für Änderungen, Reparaturen und den notwendigen Ersatz der Hilfsmittel werden von der BKK AKS bezahlt. ..."

 

Vielleicht sollten Sie sich einmal daran erinnern!

 

Zu Ihrer Information: Ich kenne Frau Hieronymus nicht und habe auch sonst keinerlei persönlichen Bezug zu dieser Sache - ausser dass ich ebenso fast gehörlos bin und denke, dass gegen solche Ungerechtigkeiten etwas getan werden muss.

 

Diese E-Mail erhält als "Durchschlag" auch der Taubenschlag.

 

Mit freundlichen Grüßen Xaver Geiger