Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
Erstaunen las ich im Taubenschlag, einer Website für Hörgeschädigte (www.taubenschlag.de)
von dem Fall Annette Hieronymus, in dem Sie die Kostenübernahme für einen
Lichtwecker davon abhängig machen, ob Frau Hieronymus alleine lebt. Weiterhin
versteigen Sie sich zur Behauptung "... kann ein Lichtwecker alleine auch
nicht eine zuverlässige Lösung für das Wecken sein, denn während des Schlafes
können Sie ja den Wecker nicht sehen."
Dies
ist leider 1. ein weiteres Beispiel, dass Menschen Dinge beurteilen sollen, von
denen sie nicht die geringste Ahnung haben. Ein Lichtwecker ist ein höchst zuverlässiges
Weckmittel, ich (an Taubheit grenzend schwerhörig) sowie meine Frau (hörend)
haben ihn nicht einmal "übersehen". Sie glauben vermutlich, dass ein
kleines Lämpchen blinkt... Es blitzt so sehr, dass Sie mit offenen Augen besser
nicht hinsehen! 2. eine unverschämte Diskriminierung. Die selbständige
Lebensführung von Menschen mit körperlichen Handicaps kann mit solchen -
vergleichsweise simplen - Hilfsmitteln vergrössert werden. Sie verwehren
hiermit einer Behinderten ihr erforderliches und leicht zu gewährendes Maß an Selbständigkeit.
Es gibt übrigens andere Krankenkassen, die Lichtsignalanlagen bei vorliegendem
Bedarf bezahlen, ohne dies von abstrusen Bedingungen abhängig zu machen.
Aus
Ihrer Webseite zum Thema "Leistungen/Hilfsmittel":
"Für
Hilfsmittel, die zum Ausgleich von Körperbehinderungen erforderlich sind (z. B.
Hörgeräte, orthopädische Schuhe) übernimmt unsere BKK AKS die
Anschaffungskosten. ... Die Kosten für Änderungen, Reparaturen und den notwendigen
Ersatz der Hilfsmittel werden von der BKK AKS bezahlt. ..."
Vielleicht
sollten Sie sich einmal daran erinnern!
Zu
Ihrer Information: Ich kenne Frau Hieronymus nicht und habe auch sonst keinerlei
persönlichen Bezug zu dieser Sache - ausser dass ich ebenso fast gehörlos bin
und denke, dass gegen solche Ungerechtigkeiten etwas getan werden muss.
Diese
E-Mail erhält als "Durchschlag" auch der Taubenschlag.
Mit
freundlichen Grüßen Xaver Geiger