Können Sie sich vorstellen, dass ein kleiner Kartenausschnitt TAUSENDE kosten kann? Wenn wir in der Berufungsverhandlung am 9. November vor dem Oberlandesgericht München Pech haben, dann dürfen wir tatsächlich viele tausend € bezahlen!
Wieso das? Ein Gehörloser aus Halle hatte im Frühjahr 2005 auf unserer Terminseite www.deafdate.de einen Termin für seinen Skatclub aufgegeben. Er wusste, dass sein Hörgeschädigtenzentrum einen Vertrag mit dem Stadtplan-Verlag hat. Man braucht nur auf der Kontaktseite des Hörgeschädigtenzentrums auf "Wegweiser" zu klicken, und schon sieht man den Stadtplanausschnitt. Eine Kopie davon hat der Gehörlose dann als Wegbeschreibung bei deafdate.de in den Termin mit eingefügt. Genau das durfte er aber laut Vertrag (den er nicht kannte) nicht. Verantwortlich gemacht wurde aber nicht der Gehörlose, sondern der Taubenschlag-Betreiber. Es begann mit einer Abmahnung und endete vorerst mit dem Sieg vor dem Landgericht München vor einem Jahr.
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