Soziallotterie begrüßt die Veränderung des Deutschen
Filmförderfonds
Die Aktion Mensch setzt sich für mehr Barrierefreiheit in
deutschen Kinos ein. Daher begrüßt die Sozialorganisation die
Veränderung des Deutschen Filmförderfonds (DFFF). Ab dem 1. Januar
2013 müssen demnach Produzenten von DFFF-geförderten Filmen
mindestens eine Endfassung des Films mit Audiodeskription
(Hörbeschreibung) und deutschem Untertitel vorlegen, um die gesamte
staatliche Fördersumme zu erhalten. „Die technischen
Voraussetzungen für die Produktion barrierefreier Filme sind seit
Langem vorhanden“, sagt Aktion Mensch-Vorstand Martin Georgi.
„Durch die neuen Auflagen im Filmförderfonds werden
Produzenten erkennen, dass die Erstellung barrierefreier Fassungen
mit geringem finanziellen Aufwand möglich ist“, sagt
Georgi.
Damit Menschen mit und ohne Behinderung in Zukunft
selbstverständlich gemeinsam Kino erleben können, fordert die
Aktion Mensch jedoch noch weitere Schritte. „Nur
barrierefreie Fassungen abzuliefern reicht nicht aus. Letztlich
müssen auch Kopien der Filme in den Kinos vorgeführt
werden“, so Georgi. Die Aktion Mensch fordert zudem
die Kinobetreiber auf, Kinosäle vermehrt barrierefrei zu
gestalten.
Wie Inklusion im Kino gelingen kann, zeigt die
Förderorganisation mit ihrem barrierefreien Filmfestival
„überall dabei“, welches bis Mai 2013 unter der
Schirmherrschaft von Guildo Horn durch 40 deutsche Städte tourt:
Alle gezeigten Dokumentar- und Spielfilme sind mit Untertiteln
versehen und es werden Audiodeskriptionen zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus sind alle Spielstätten rollstuhlgeeignet und
uneingeschränkt zugänglich.
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