EIGENTLICH sollte es selbstverständlich sein, dass jeder Film, der neu produziert wird, untertitelt wird. NOCH selbstverständlicher sollte es sein, dass Filme nur dann staatliche Fördermittel bekommen, wenn sie untertitelt werden. Schwer vorstellbar, dass das bis heute nicht so ist. Da bekommen also Filme Fördergelder, die nicht barrierefrei sind! Das sollte schnellstens geändert werden. Dafür setzt sich der DSB ein, mit einer Stellungnahme zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes:
"Der DSB schlägt daher vor, zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Medienbereich die Förderung von Untertiteln, Tonfassungen für Schwerhörige und Audiodeskriptionen als Pflichtbestandteil durch das FFG festzuschreiben."
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gab im September die neuen Richtlinien zur Förderung von Filmproduktionen in Deutschland bekannt.
§ 5 Abs. 4 regelt, dass geförderte Filme in der Endfassung
untertitelt sein müssen:
Wenigstens eine Endfassung des Films muss in einer Version mit deutscher Audiodeskription und mit deutschen Untertiteln für Hörgeschädigte hergestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag des Produzenten von dieser Voraussetzung abgewichen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand der FFA. Die barrierefreie Endfassung muss der FFA vor Auszahlung der letzten Rate der bewilligten Zuwendung und spätestens nach Ablauf der im Antrag angegebenen Projektlaufzeit vorgelegt werden.
Na, dann hoffen wir mal, dass es nicht allzu viele
"begründeten Ausnahmefälle" geben wird. Ansonsten sehr
gut!
Das PDF-Dokument zum Download liegt hier: Richtlinie des BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds)