Am 25. August habe ich einen Bericht über die Eröffnung des
Museums zur Geschichte der Gehörlosen in Frankfurt unter dem Titel
Bilderbuch-Museum,
Peinlichkeiten und Zukunftsträume veröffentlicht. Einige Zeit
später meldete sich Herr Konrad Brechmann, ehemaliger Schulleiter
in Bielefeld und Festredner, bei mir. Er fühlte sich durch meinen
Artikel beleidigt und diffamiert und verlangte, ich solle den
Artikel aus dem Taubenschlag entfernen - unter Androhung
gerichtlicher Schritte und einer Schadenersatzforderung in Höhe von
50.000€. Da ich keinerlei beleidigende Äußerungen getan,
sondern nur von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch
gemacht hatte, lehnte ich das ab, bot Herrn Brechmann aber die
Veröffentlichung einer Gegendarstellung an. Es folgte dann ein
Schreiben der Herren Hans-Peter-Heinrich und Hermann Aufderheide
(Hörgeschädigtenfunktionäre in Bielefeld), in dem sie ebenfalls
gerichtliche Schritte androhten. Merkwürdig, die Herren waren doch
gar nicht betroffen.
Heute erhielt ich nun ein Schreiben des Anwalts von Herrn
Brechmann mit der Aufforderung, eine Gegendarstellung zu
veröffentlichen. Auch merkwürdig, das hatte ich Herrn Brechmann
doch vor Monaten angeboten. Warum muss das jetzt per Anwalt
geregelt werden?
Die Gegendarstellung will ich nicht kommentieren. Wenn Sie in
Frankfurt dabei waren, werden Sie sich sicher selbst ein Urteil
bilden können. Nur eines sei Herrn Brechmann mit Nachdruck gesagt:
Die Freiheit, unsere Meinung zu schreiben, werden wir uns nicht
nehmen lassen. Wenn er tatsächlich den Artikel entfernen lassen
will, muss er schon vor Gericht gehen - und sich vom Richter den
Unterschied zwischen Beleidigung und Meinungsfreiheit erklären
lassen! ;-) Der TaubenSCHLAG lässt sich nicht einschüchtern und
bleibt standhaft!