„Ab sofort können hör- oder sprachbehinderte Eltern von nicht hör- oder sprachbehinderten Schülerinnen und Schülern die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher anlässlich von Elternabenden oder notwendigen Eltern-Lehrer-Gesprächen beantragen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales und Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen Dieter Hillebrand am Donnerstag (o3.o7.08) in Stuttgart. „Das Land stellt hierfür zunächst im Rahmen eines Modellprojekts für das laufende Jahr 40 000 Euro als freiwillige Leistung zur Verfügung. "
Ob das reichen wird, für ein ganzes Bundesland? - Aber immerhin, ein Anfang ist gemacht!




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