Dr. Oliver Tolmein hat sich als Rechtsanwalt u.a. auf Behindertenrecht, Medizinrecht und Antidiskriminierungsrecht spezialisiert. Logischerweise muss seine Website dann auch barrierefrei sein. Geradezu vorbildlich muss sie sein, denn sie wurde mit dem Sonderpreis des BIENE-Award ausgezeichnet. Grund: Sie ist, wie wir schon vor Jahren gefordert haben, DREIsprachig. Neben der "Normal"-Version gibt es auch eine in "leicht verständlicher Sprache" und eine in DGS. Super, das ist wirklich eine Sonder-BIENE wert!
Übrigens müssen bis Ende des Jahres alle Internetseiten von Bundesdienststellen barrierefrei sein. Sind sie das wirklich? Sie können sich ja mal auf die Suche machen und Ihre Erfahrungen dann AbI (Aktionsbündnis für b@rrierefeie Informationstechnik) mitteilen. Dort gibt es nämlich einen Fragebogen zum Thema:
Treffen Sie bei Webangeboten des Bundes auf Barrieren?