|
Horst-Peter Scheffel und seine Rechtsanwältin Judith Hartmann (= beide gehörlos!) aus Hamburg waren vor dem Bundessozialgericht erfolgreich. Das Gericht hat entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für Rauchwarnmelder für Gehörlose übernehmen müssen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass das selbständige Wohnen ein Grundbedürfnis von Menschen darstelle. Es sei inzwischen allgemein anerkannter Standard, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten und in fast allen Landesbauordnungen sei der Einbau in bestimmten Räumen gesetzlich vorgeschrieben. Rauchwarnmelder würden zur Grundausstattung von Wohnungen gehören und daher das Grundbedürfnis auf selbständiges Wohnen erfüllen. Das Gericht betonte, dass es keinen Unterschied mache, ob ein Gehörloser alleine oder mit einem hörenden Menschen in der Wohnung lebe.
Das Urteil war nur möglich, weil ein Gehörloser gegen die Benachteiligung vor das Gericht gegangen ist. Dank gilt hier an die Spender, die die Prozesskosten mitgetragen haben. Bundessozialgericht, Entscheidung vom 18.06.2014, Aktenzeichen: B 3 KR 8/13 R Das Urteil in voller Länge ist hier nachzulesen: Entscheidung vom 18.06.2014 |