Die Ruhr-Universität Bochum engagiert sich für berufliche
Teilhabe ihrer hörgeschädigten Beschäftigten in Verwaltung, Technik
und Wissenschaft. Damit greift sie die Forderungen der
Behindertenrechtskonvention (BRK) auf.
Die BRK verpflichtet Arbeitgeber, die Inklusion von Menschen mit
Behinderung zu fördern, berufliche Entwicklungschancen anzubieten
und den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile zu gewährleisten.
Damit werden die seit Jahren in vielen anderen Gesetzen
formulierten Forderungen zur Teilhabe mit Nachdruck betont. Für die
Bochumer Uni ein guter Anlass, neue Wege zu beschreiten: Sie
erprobt ab sofort als bundesweit erste Hochschule das Instrument
der sogenannten Kommunikations- und Arbeitsassistenz nach
dem ini.KAB-Ansatz für lautsprachlich orientierte
Hörgeschädigte.
Die Erprobung dieses Instrumentes wird wissenschaftlich begleitet.
Die Bochumer Arbeitswissenschaftler am Lehrstuhl für
Arbeitsorganisation und -gestaltung) erstellen die deutschlandweit
erste Langzeitstudie zu diesem Thema. Ihre Fragen: Ob und wie kann
Kommunikations- und Arbeitsassistenz die berufliche Inklusion für
lautsprachlich orientierte Hörgeschädigte an Hochschulen
fördern?
Über einen Zeitraum von sechs Monaten (April – September
2011) steht die DSB-zertifizierte Kommunikations- und
Arbeitsassistentin Barbara Grundei zur akustischen Unterstützung im
Arbeitsalltag zur Verfügung – kostenfrei und unbürokratisch
zum Ausprobieren und Kennenlernen. Zielgruppen der Erprobung
sind alle schwerhörigen, spätertaubten und mit CI-versorgten
Mitarbeiter der RUB.
Barbara Grundei steht als Assistentin aber auch anderen
Hörgeschädigten aus Bochum und Umgebung zur Verfügung. Anfragen zu
Kosten und Leistungen beantwortet sie gerne.
Weitere Informationen zu Arbeitsassistenz und zur Fallstudie und
den Kontakt zu Barbara Grundei finden Sie unter: www.die-kab.de