Bei den Deaflympics gibt es die Grenze von 55dB: "Zugelassen sind SportlerInnen mit einem Hörverlust von 55dB auf dem besseren Ohr." Und bei den Wettkämpfen ist das Tragen von Hörgeräten oder CIs nicht gestattet.
TAUB GENUG? Warum sollten nur Sportler das nachweisen müssen? Der DGB plant, seine Mitglieder alle zwei Jahre - wie die Autos - zum TÜV zu schicken. In diesem Fall natürlich zum HNO-Arzt oder zum Hörgeräteakustiker. Wer den Test nicht besteht, wer also zu gut hört, muss leider draußen bleiben. Aber spenden darf er für den DGB natürlich trotzdem.
In den Taubenschlag dürfen Sie weiterhin ohne TÜV-Plakette in Ihrem Behindertenausweis kommen! Er steht allen Tauben und Nicht-Tauben jederzeit offen.
Na, auf diesen Aprilscherz dürfte wohl niemand reingefallen sein, oder? Irgendwo hatte ich diese TÜV-Plakette mal gefunden und in meine "Quatsch"-Sammlung aufgenommen. Jetzt bot sie sich einfach an für den kleinen Scherz. Ein dickes Dankeschön an den unbekannten Künstler! Bei Facebook können Sie übrigens die englische Übersetzung dieses Aprilscherzes lesen. Danke für den April Fool, Krischi!