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VdK

Ulrich Rauter ist seit seiner Kindheit schwerhörig und seit 2005 CI-Träger. Beim VdK ist er ehrenamtlicher Berater. Auf der Website des VdK gibt es gute Hinweise für die Antragstellung auf volle Kostenübernahme und auch Vordrucke für Antrag, Widerspruch etc.

Ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 17. Dezember vergangenen Jahres (Aktenzeichen B 3 KR 20/08) stärkt die Rechte von Schwerhörigen. Demnach muss eine gesetzliche Krankenkasse den Versicherten bei entsprechender Indikation ein Hörgerät in vollem Umfang erstatten. Doch in der Praxis ist es für Betroffene oft nicht leicht, zu ihrem Recht zu kommen. Der VdK zeigt auf, was Patienten beachten sollten.

Gesetzliche Krankenkassen müssen Hörgeräte bezahlen: VdK hilft bei der Antragstellung

Kommentare

Von: Josef Niederreiter

Datum: 31.01.2011 23:10

Guten Tag,
liebe gehörlose Freunde/in,Ich war seit 25 Jahre Mitglied beim VDK Bayern müsste herrlich euch mitteilen,dass Mitgliedschaft beim VDK Bayern sich nicht mehr lohnt.Es stimmt ja nicht dass VDK Bayern gehörlose,hörgeschädigter VDK Mitglieder helfen kann.In Bayern Krankenkasse AOK;BARMER,IKK,haben da mehr Rechte, beachten nicht die Gesetze,wenn man hörgeschädigt ist, bekommen da Gehörlose nicht mehr Lichtsignalanlage wie lisa oder HGT von der bayerischen Krankenkasse bezahlt.Ich war mehrmals dabei beim Sozialgericht München,VDK Bayern hat nicht mal ein Dolmetscher/in für gehörlose VDK Mitglieder besorgt,nur das Sozialgericht München bestellt sich da für die Verhandlung ein Gebärdendolmetscher/in für die Verhandlung.Ein vom Sozialgericht bestelltes Dolmetscher/in ist meitens so befangen.da es von den Sozialgericht gekauft ist.Meistens verlieren die gehörlose Mitglieder beim VDK an der Streitverhandlung über Kostenübernahme von Lichtsignalanlage.Ich selbst bin hörgeschädigt habe mehrmals versucht ein besseres Hörgerät als Kassenhörgerät zum besseres Hören beim VDK Bayern ein Einspruch gegen BARMER Kasse wegen Kostenübernahme für besseres Hörgerät.Kein Erfolg!!Da Bayern Krankenkasse sich überhaupt nicht an Gesetze beachten können,auch wenn Urteil im anderen Bundesländern steht,dass hochgradige Gehörlose ein Recht auf gutes Hörgerät bekommt.Nur Kassengerät mit sehr schlechter Ausstattung bekommt man da!!
Ich hoffe ihnen guten Rat gegeben haben und verbleibe mit freundlichen Grüssen.Josef.

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