- Die Rezeption ist mit einer induktiven Höranlage für schwerhörige Menschen ausgestattet.
- Die wesentlichen Informationen für Gäste sind optisch wahrnehmbar.
- Wird das Absenden eines Notrufs durch Betätigung des Notruftasters im Aufzug von einem Empfänger akustisch bestätigt (z.B. mittels einer Gegensprechanlage), muss auch eine optische Bestätigung erfolgen.
- In Zimmern, die für gehörlose und schwerhörige Gäste nutzbar sein sollen, sind das Telefonklingeln und Türklopfen bzw. -klingeln durch Blinksignale deutlich und eindeutig wahrnehmbar.
- Soweit der Beherbergungsbetrieb über einen akustisch wahrnehmbaren Alarm verfügt, wird der Alarm in diesen Zimmern ebenfalls optisch signalisiert. Das entsprechende Blinksignal für den Alarm ist dann zusätzlich auch im Bad des Gastes wahrnehmbar...
Sollte eigentlich selbstverständlich sein. Ist es bisher
noch nicht - soll es aber werden. Darum haben Vertreter der
Behindertenverbände - für die Gehörlosen die
Präsidentin des DGB, Gerlinde Gerkens - und Vertreter des
Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes jetzt eine
Zielvereinbarung unterzeichnet. Damit ist natürlich kein Hotel
und kein Restaurant gezwungen, alles optimal für Behinderte
einzurichten. Aber man weiß jetzt wenigstens, wie es sein
sollte - und man hat den guten Willen bekundet. Immerhin!
Pressemitteilung
des DEHOGA
Pressemitteilung des BMWA