Dringender Handlungsbedarf beim Katastrophenschutz!
Mit den bisherigen Alarmsystemen können gehörlose Betroffene
überwiegend nicht erreicht werden. Sie können beispielsweise die
Sirenen von Polizeiwagen nicht hören oder plötzliche
Gefahrenwarnungen im Radio nicht mitbekommen. Ein Beispiel: Im
Jahre 2002 waren mehrere ostdeutsche Städte von dramatischen
Hochwasserpegeln betroffen. Wenn taube Menschen die vorhergehenden
Warnhinweise nicht erhalten hatten, standen sie möglicherweise bei
ausfallendem Strom ohne Kommunikationsmöglichkeit in ihrer Wohnung
und waren den steigenden Fluten hilflos ausgesetzt.
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten-Selbsthilfe und Fachverbände, der Deutsche Schwerhörigenbund und der Deutsche Gehörlosen-Bund arbeiten derzeit gemeinsam am Projekt „Katastrophenschutz“ für hörbehinderte Menschen. Dafür werden Informationen, Daten und Material benötigt.