
Meldeschluss zur Staatlichen Prüfung
Seit 2006 haben Gebärdensprachdozenten die Möglichkeit, im Amt
für Lehrerbildung in Darmstadt/Hessen (AfL) die Staatliche Prüfung
zur Gebärdensprachdozentin / zum Gebärdensprachdozenten
abzulegen.
Die Prüfung beinhaltet das Anfertigen einer Hausarbeit, Erstellen
einer Unterrichtseinheit, Präsentation einer Unterrichtsstunde á 45
Minuten aus der Unterrichtseinheit, Gespräch über die
Unterrichtseinheit und die Umsetzung der Unterrichtstunde,
Wiedergabe eines Textes in DGS, inhaltliches Gespräch über die
Hausarbeit und Prüfungsgespräch zu den von dem Prüfling gewählten 4
Themenschwerpunkten (Linguistik, Didaktik und Methodik, Pädagogik,
Psychologie, Geschichte, Politik, Kultur und Soziologie der
Gehörlosen).
Der nächste Meldeschluss zur Staatlichen Prüfung für Gebärdensprachdozenten ist am 15. Oktober 2009.
Hier http://www.afl.hessen.de/irj/AfL_Internet?cid=99bf727d197f960234baf829fe7a9418 finden Sie Informationen, welche Unterlagen Sie für die Meldung zur Prüfung benötigen.
Weitere Informationen zu Prüfungsanforderungen, Zulassungsvoraussetzungen sowie einzelne Prüfungsteile können der Prüfungsverordnung entnommen werden: http://www.afl.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HKM_15/AfL_Internet/med/b67/b6710238-476d-a511-1010-43bf5aa60dfa,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf
Elke Menges, Mitarbeiterin im AfL Darmstadt, steht für Ihre Fragen gerne zur Verfügung (elke.menges@afl.hessen.de, Bifon: 06151 – 3682 555, Fax: 06151 – 3682 551).