Der BSK (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. )
ist sehr zufrieden mit dem neuen Entwurf des Niedersächsischen
Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG). Viele Kritikpunkte des
Bündnisses wurden im Gesetzentwurf aufgenommen.
Der BSK Niedersachsen und der niedersächsische
Behindertenbeauftragte Karl Finke stimmen darin überein, dass
dieser Gesetzentwurf deutliche Regelungen zur Gebärdensprache
und anderen Kommunikationshilfen, Änderungen im Wahlgesetz
für die Verwendung von Stimmzettelschablonen für blinde
und sehbehinderte Menschen, die Einführung des
Verbandsklagerechts sowie die neu geschaffenen Regelungen zum
Landesbehindertenbeirat enthält und somit Säulen einer
teilhabeorientierten Politik sind. „Die Lebensquallität
der Menschen mit Behinderung in Niedersachsen werde durch das
Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz spürbar
verbessert“, so Gerd Strombach.