Wir dachten, dieses geradezu traumatische Erlebnis gehöre der Vergangenheit an: Bei einem Informations-Besuch des RWB Essen mit zwei Gehörlosenklassen REDET der Lehrer über die Köpfe der Schüler hinweg. Auf unseren Protest hin äußert er: "Bei uns wird lautsprachlich unterrichtet. Aber wenn Sie dolmetschen wollen - bitte!" Eine bodenlose Unverschämtheit! Aber das ist nun viele Jahre her, und heute ist ja alles viel besser.
Wirklich? Vorgestern fand vor dem Landessozialgericht in Essen eine Verhandlung statt. Eine gehörlose Schülerin des RWB Essen hat auf Übernahme der Dolmetscherkosten geklagt - weil sie dem überwiegend lautsprachlichen Unterricht nicht folgen kann.
Unvorstellbar! Dolmetschereinsatz ausgerechnet an einer Förderschule!?! Auf das Urteil darf man gespannt sein.
Info von R.A. Tolmein
Bericht von Rechtsanwalt Oliver Tolmein nach der Verhandlung:Der Prozess in Essen, es war die Eilverhandlung, ist
mäßig gelaufen - im Ergebnis haben wir einen Vergleich
geschlossen: Die Mandantin bekommt ergänzenden Unterricht von
einer gebärdensprachkundigen Lehrerin und einen (nicht
gebärdensprachkundigen) Fachlehrer und wir nehmen die Klage
zurück. Andernfalls hätten wir verloren...was aber damit
zu tun hat, dass im Eilverfahren grundlegende Probleme nicht
geklärt werden können (hier die Angemessenheit des
pädagogischen Konzepts des RWB).
Es ist meiner Meinung nach aber dringend geboten, mal etwas gegen
das RWB zu tun bzw. dagegen, dass hier eine Schule für
Gehörlose und Schwerhörige, zu der es ja leider keine
gebärdensprachliche Alternative gibt, programmatisch
erklärt, Unterricht in DGS würde dazu beitragen, dass die
Kommunikationskompetenz zu gering ist und Integration deswegen
scheitert. Man müsste mal überlegen, wie man das Land
verklagen kann, wenigstens eine Schule bereit zu halten, die voll
in DGS unterrichtet...
Das RWB erklärt, "Unterricht in DGS würde dazu beitragen,
dass die Kommunikationskompetenz zu gering ist und Integration
deswegen scheitert"? Man mag es nicht glauben! Wenn's stimmt, ist
es wirklich höchste Zeit, diese Grundsatzfragen einmal vor
Gericht zu kären, am besten in einem
Hauptsacheverfahren.