Sein Verdienst:
Ihm ist es gelungen, einen
selbstbewußten Gehörlosen, Hartmut Teuber, von
Veröffentlichungen in seinem Blatt auszuschließen. Wo
kämen wir denn auch hin, wenn jemand zuerst
"kompromißlos und aggressiv" Ansichten in "selbstbewußt
werden" veröffentlicht und dann auch noch Leserbriefe im
Verbandsblatt der Lehrer veröffentlichen will! Also weg mit
der Pressefreiheit für unbequeme Gehörlose!
Wir wollen es doch
schließlich nicht mit dem englischen Lord halten, der
meinte:
Ich finde Ihre Meinung
zwar grundverkehrt, aber ich würde mein Leben dafür
einsetzen, daß Sie sie öffentlich sagen
dürfen!
In einem weiteren Schreiben
erläuterte Herr Erbe übrigens, er habe Anstoß an
dem Vergleich von Sterilisationen von Gehörlosen in der
Nazizeit mit CI-Operationen genommen. Gemeint war von Herrn Teuber,
daß hinter beidem die negative Einschätzung der Taubheit
und das Bestreben, sie zu beseitigen, steht. Nie hat Herr Teuber
die CI-Anhänger als Nazis bezeichnet. Ob der Vergleich nun
angebracht oder diffamierend ist, darüber kann man sicherlich
geteilter Meinung sein. Aber deswegen grundsätzlich
Veröffentlichungen dieses Autors zu unterbinden - ob das mit
der Pressefreiheit zu vereinbaren ist?