Kinder in Straßenverkehr


So können wir sie schützen

Daran sollten Autofahrer und Motorradfahrer sich immer erinnern: Kinder sehen im Straßenverkehr mit ganz, ganz anderen Augen. Weil sie anders fühlen, denken und handeln als Erwachsene, unterschätzen viele Gefahren.

Der schlimmste Fehler der Kids: Bei einem sich nähernden Fahrzeug gehen Kinder davon aus, daß der Fahrer sie sieht und bremst, weil sie das Auto ja auch sehen. Zudem können kleinere Kinder Geschwindigkeit und Entfernung von Autos nur schlecht einschätzen und kaum begreifen, daß ein Wagen nicht sofort anhalten kann.

Wodurch es auch zu Unfällen kommt: Kinder können Richtung, aus der ein Geräusch kommt (z.B. Motorradsound, Hupe), nur schwer bestimmen und haben ein wesentlich ein kleineres Blickfeld als Erwachsene.

Das Unfallrisiko ist je nach Altersgruppe unterschiedlich: Unter 6 Jahren verunglücken Kinder hauptsächlich im Auto (50%), zwischen 6 und 10 Jahren vorwiegend als Fußgänger (50%), über 10 Jahren vor allem auf dem Fahrrad (53%). Die Unfallbilanz 1996: 48 175 verletzte und 354 tote Kinder unter 15 Jahren auf Deutschlands Straßen.

So können wir die schreckliche Unfallbilanz verbessern:

Taucht am Straßenrand ein kleines Mädchen oder ein kleiner Junge auf, sofort Tempo drastisch reduzieren und bremsbereit halten. Beträgt noch der Anhalteweg aus 30 km/h noch fast 14 m.
In der Nähe von Schulen, Kindergarten und Spielplätzen besonders vorsichtig fahren.
In verkehrsberuhigten Zonen Schrittgeschwindigkeit halten. Kinder dürfen hier auf den gesamten Verkehrsfläche spielen, können urplötzlich hinter einem Blumenkasten auftauchen.
An Bushaltestellen ganz langsam fahren. Seit dem 1. August 1985 gilt: Busse, die sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, dürfen nicht überholt werden. Sind sie zum Stillstand gekommen, darf man daran nur noch Schrittgeschwindigkeit vorbeirollen - das gilt für beide Fahrtrichtungen. Haben die Kinder bereits die Straße betreten, muß man anhalten und warten.

Schrittgeschwindigkeit und Überholverbot: Zum Schutz der Kinder gelten seit August 1995 neue Verkehrsregeln an Bushaltestellen.


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