Mit der neuen Software können Gehörlose und hörgeschädigte
BürgerInnen mittels Gebärdensprache und Videotelefonie Auskünfte
der öffentlichen Verwaltung erhalten. Dabei beantworten speziell
ausgebildete gehörlose MitarbeiterInnen des Bürgerservice ihre
Fragen. Zur Nutzung des neuen kostenlosen Softphones benötigt man
nur einen Computer mit Kamera und einen Internetanschluss.
Mit dem Gebärdentelefon sind folgende Behörden erreichbar:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Auskünfte zum
Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbereich).
- Bundesministerium für Gesundheit (Fragen zur Gesetzlichen
Krankenversicherung und deren rechtlichen Grundlagen).
- Service D115 (Allgemeine Informationen der teilnehmenden Kommunen
und Behörden)
- Tess-Kunden können die Software ebenfalls nutzen, um mit Hörenden
zu telefonieren.
Das Programm kann hier heruntergeladen werden: www.telemark-rostock.de/gebaerdentelefon/