Der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung schreibt über „Chancen und
Perspektiven behinderungskompensierenter Technologien am
Arbeitsplatz“(siehe PDF), dass die Politik für Menschen mit
Behinderungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Den
behinderten Menschen sollen mehr Sebstbestimmungsrechte am
Arbeitsplatz eingeräumt werden und kein Fürsorgeprinzip ausgeführt
werden. Der Ausschuss hat erkannt, dass es für Menschen mit
Behinderungen in Bezug auf die gleichberechtigte Teilhabe am
Arbeitsplatz noch erhebliche Unterschiede gibt.
„Insbesondere gehörlose Menschen werden auch in Zukunft auf
individuelle technische Anpassungen oder persönliche Unterstützung
– von speziellen eLearning-Angeboten bis hin zu
Gebärdendolmetschern – angewiesen sein, um am Arbeitsleben
teilhaben zu können.“ steht im Bereicht über gehörlose
Menschen. Ab Seite 42 dieses Berichtes wird ein Fallbeispiel
beschrieben, welche Technologien Hörbehinderte am Arbeitsplatz
„benötigen oder entsprechend ausgestattet sein
sollten“, um eine Teilhabe am Arbeitsplatz zu
ermöglichen. (Thomas Sodomann)