Heute, am Dienstag, 26. April 2016, ist der Referentenentwurf vom Bundesteilhabegesetz freigegeben worden. Der Entwurf ist 369 Seiten dick und kann auf die Schnelle "durchgeschaut" werden. Die Bezeichnung "Gebärdensprache" ist auf zwei Seiten zu finden. Auf Seite 262 und 294. "Gehörlos" wird viermal erwähnt. Nur zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr und zum Markenzeichen "Gl". Andere Begriffe wie "Schwerhörig", "hörgeschädigt" und "hörbehindert" kommen im Entwurf nicht vor.
Wichtigster Punkt für taubblinde Menschen ist folgendes auf Seite 349 zu finden: "Die Neuregelung sieht vor, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen 'aHS' für 'außergewöhnliche Hör-/Sehbehinderung' einzutragen ist, wenn bei einem schwerbehinderten Menschen wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein Grad der Behinderung von 100 anerkannt ist. (…) Das Merkzeichen soll die Bezeichnung 'aHS' und nicht 'TBl' für taubblind erhalten, da ein Großteil der Betroffenen weder taub noch blind im Sinne der bereits geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist." [Hervorh. d. Red.]
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. kündigt genaue Analyse an: "Nun beginnt die Arbeit mit der Auswertung des Ref.entwurfs! Im Mai wird es ein arbeitsreicher Monat sein mit BGG, BTHG, NAP 2.0.!"