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einfach für alle

"Einfach für alle" soll der neue Rundfunkbeitrag sein (s.u.). Aber so einfach scheint er doch nicht zu sein. Die Beratungsstellen für Gehörlose werden zur Zeit gestürmt von Gehörlosen, die die ersten Beitragsmitteilungen bekommen haben. Da taucht mit einem Mal der Betrag von 17.97€ auf. Wieso das denn, es sollten doch 5.99€ sein! Eigentlich ganz einfach, wirklich! Das sind die Gebühren für DREI Monate.

Patrick George vom Landesverband Bremen hat einen Infozettel zusammengestellt, und er hat ihn in DGS bei YouTube veröffentlicht: Erklärungen zur Beitragsmitteilung der Rundfunkgebühr

  Wer wegen Sozialhilfe, ALG II o.ä. einen Antrag auf Befreiung stellen kann, sollte dies innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Beitragsbescheides machen. In diesem Fall wird die Befreiung rückwirkend gültig. Wer erst nach 2 Monaten den Antrag stellt, bekommt die Befreiung nur ab dem Folgemonat der Antragstellung. Näheres steht hier.

Auch der NDR hat Gebärdensprachvideos produziert. Unter nachfolgendem Link finden Sie die Videos: "Fragen und Antworten zum Rundfunkbeitrag" und "Rundfunkbeitrag: Informationen in einfacher Sprache".

Kommentare

Von: jepp

Datum: 15.02.2013 08:17

Es ist sowieso irrsinnig von den öffentlich rechtlichen TV-Sendern, die Inklusion auf Kosten Behinderten auzutragen!

Allerdings muss man berücksichtigen, dass die Verbände und sogar der taubenschlag.de selber, die jetztige Situation mit zu verantworten haben, da sich die Verbände und Mitglieder aus dem Team des taubenschlag für die jetztige Situation massiv eingesetzt haben.

Und die jetztige Situation besagt, dass die Masse der gehörlosen Untertitel ausgestrahlt bekommt, welche die Masse eh nicht versteht und dafür 1/3 der Rundfunkgebühren aber tragen muss!

Von: bgtpl

Datum: 15.02.2013 11:14

Hier noch mal ein Hinweis für alle Gehörlose und Schwerhörige, die bisher von der Rundfunkgebühr befreit waren.
Diese sollen jetzt eine ermäßigte Gebühr von 5,99 ¤/Monat bezahlen.
Harzt4-Empfänger und Bezieher von Pflegegeld werden befreit.
z.B. bei
- Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel der 12. Buchesdes Sozialgesetztbuches
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften

Sie sollten den Bescheid über "Gehörlosengeld" kopieren und von einer Behörde beglaubigen lassen und diesen bei der GEZ einreichen. Oft ist es so eine Art Pflegegeld. Wir haben auf Grund eines solchen Bescheides eine Befreiung für 2 Jahre bekommen.
Das Problem ist, daß der Antragsteller die Befreiung nicht rückwirkend bekommen wird, die GEZ aber rückwirkend kassieren darf.
Also einfach mal versuchen.

Von: Berni

Datum: 20.02.2013 11:01

Wenn erwachsene Kinder im Elternhaus leben, dann spielt deren Einkommen eine Rolle.

Dazu ein paar Beispiele:
- Gehörloser alleine in einer Wohnung -> 5,99 ¤
- Gehörloser mit hörender Freundin in einer Wohnung - > 17,98 ¤
- Gehörloser mit hörender Frau (verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft) -> 5,99 ¤
- Mind. ein Elternteil gehörlos, Kinder unter 18 -> 5,99 ¤
- Mind. ein Elternteil gehörlos, Kinder über 18 ohne Einkommen (Schule, Studium) -> 5,99 ¤
- Mind. ein Elternteil gehörlos, Kinder über 18 mit Einkommen (Bafög etc.) -> 17,98 ¤
- Wohngemeinschaft, alle gehörlos -> 5,99
- Wohngemeinschaft mit Gehörlosen und mind. 1 Hörenden -> 17,98
- Kinder in eigener Wohnung mit Bafög oder Sozialleistungen -> befreit

@Jepp: Die 1/3-Gebühr verbunden mit dem massiven Untertitelausbau ist ein toller Erfolg für die Hörbehindertenverbände und den Taubenschlag. Geld und Gegenleistung statt Almosen. Wie nennt man Leute, die alles kostenlos wollen - Schmarotzer ?!

Von: Radon

Datum: 21.02.2013 11:34

GEZ-Abgabe ist eine indirekte Zwangsabgabe und ist mit einer Steuer gleichzusetzen. Das ist eine Frechheit, als würde ich ohne im Besitz eines Autos die KFZ-Steuer bezahlen müssen.

Meiner Meinung nach sollte die GEZ sich erst mal dafür sorgen, die 100%ige Untertitelung in allen Programmen ausstrahlen und dann kann ich den Betrag zahlen, solange diese Abgabe nicht verfassungswidrig ist.

Von: jepp

Datum: 21.02.2013 19:08

@Radon sehe ich genauso, dass erstmal komplett untertitelt werden soll und dann auch noch, dass alle davon profitieren = die Untertitel auch wirklich verstehen!

Und @berni: Das jetzt für 1/3 Gebühr, für gerade mal 1/3 Untertitel im Angebot, die Hand aufgehalten wird, wessen die Masse eh NICHT versteht, zeigt das es Dir egal ist was die Masse angeht! Wichtig ist, dass der Orden auf auf dem Aldi-Anzug klebt.^^

Denn die Masse lag am Boden vor lachen, die wollten es NICHT es nicht glauben, dass diese tatsächlich zu solchen miserablen Konditionen zahlen müssen! Im übrigen auch vor für denn?

DIE MASSE VERSTEHT DIE UNTERTITEL NICHT BERNI! BEGREIFST DU ES? DIE UNTERTITEL SIND IN SCHWERER SPRACHE, ZU SCHNELL und und und!

Und die Masse ist jetzt sauer darauf, dass die zahlen müssen für so einen Schrott, den andere fabriziert haben, dessen die Masse NICHT verstehen und nur Ihre eigenen Interessen als vordergrundig sehen!

Lass Dir das von einem Fachinformatiker und IT-Betriebswirt gesagt sein ;-)

Von: Krischi

Datum: 22.02.2013 13:21

Oh, ich liebe es, wenn Leute mit ihren Titeln um sich werfen, um auf diese Weise mehr "Autorität" zu erlangen. Was hat es denn mit echtem Fachwissen auf dem Gebiet der Untertitelung zu tun, ob jemand "Fachinformatiker" und "IT-Betriebswirt" ist? Was zählt, ist die wirkliche Erfahrung und das wirkliche Wissen zu dem Thema. Wer das hat, kann sicher auch Studien, Artikel, oder andere Zahlen vorlegen, die die These untermauern, dass die "Masse" - was auch immer das bedeutet - von Untertiteln nichts hat. Ich warte gespannt.

Im Übrigen, was ist mit der "Masse" gemeint, und dann noch auf so abschätzige Weise? Besteht nicht auch die Möglichkeit, dass manche Leute sie arg unterschätzen, und dann trotzdem zu glauben, für sie zu reden? Gerade deswegen ist es so wichtig, konkrete Zahlen vorzulegen, statt mit Anekdoten um sich zu werfen.

Über dem Tellerrand: Bei uns in den USA sind 1:1 Untertitel gang und gäbe, und das hatte positive Auswirkungen auf die Lesefähigkeiten der gehörlosen und schwerhörigen Fernsehkonsumenten. Die Beschwerden, die bei der Regulierungsbehörde und bei den Verbänden eingehen, befassen sich hauptsächlich mit Fehlern in den UT und erheblich weniger mit der Geschwindigkeit. In einer Umfrage im Jahre 2003 gaben 36% an, dass die UT zu schnell waren - das ist kaum die "Masse."

Zum Thema, welche UT wer besser versteht, ist auch noch interessant:

http://clayspace2.psych.nyu.edu/wp-content/uploads/2012/12/156-1.4.szarkowska.pdf

Insbesondere Tabelle 7 auf Seite 372.

Von: jepp

Datum: 22.02.2013 17:43

@Krischi [zitat]Oh, ich liebe es, wenn Leute mit ihren Titeln um sich werfen, um auf diese Weise mehr "Autorität" zu erlangen.[/zitat]

Mir ist bekannt, dass Du Titel liebst und damit auch rumwirfst, aber Du hast Recht, lassen wir die Titel da wo die sind, da keine Relevanz zum obigen Thema besteht.

Was meine obige Argumentation betrifft: Die beruft sich auf Fakten zahlreicher, realer und virtueller Kontakte, unabhängig davon hat jeder ein Recht auf Meinungsfreiheit, ohne gleich irgendwelche Bringschuld präsentieren zu müssen!

Das Thema ist eh zu komplex um es hier auszudiskutieren und ein Blick über den Tellerrand in den USA kann nicht als Vergleich dienen^^

Für mich ist das Thema damit erledigt, ich gehe ins Wochenende ;-)

Von: Krischi

Datum: 23.02.2013 04:43

Das Recht auf Meinungsfreiheit hat jeder, klar. Aber wer ernst genommen werden möchte, steht durchaus in der Bringschuld, Fakten auf den Tisch zu legen. Und davon sehe ich in dieser Argumentation leider sehr wenige.

Von: Krischi

Datum: 23.02.2013 13:34

Warum "Fakten" aus realen und virtuellen Kontakten kein Ersatz für wirkliche Studien sind:

Bestätigungsfehler: http://de.wikipedia.org/wiki/Best%C3%A4tigungsfehler
Stichprobenverzerrung: http://www.marktforschung.de/service/wiki-lexikon/marktforschung/Stichprobenverzerrung/

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