Jonas D. Stephan studiert an der FH Köln Medieninformatik und ist als freiberuflicher Softwareentwickler tätig. Zur Unterstützung in seiner Firma System-Systeme wollte Jonas für das Projekt SiTS einen Gehörlosen als Minijobber einstellen. Dabei ist er aber auf ungeahnte Hindernisse gestoßen. Auch ein gehörloser Minijobber braucht oft eine Assistenz. Nun hat Jonas herausgefunden, "dass die Möglichkeit einer Arbeitsassistenz in Form eines Dolmetschers eine Anstellung über einen Zeitraum von mindestens 8 Wochen voraussetzt, bei einer Mindeststundenanzahl von 17 Stunden". Im Gegensatz zu hörenden Minijobbern mit einem maximalen Verdienst von 450€ pro Monat müsste ein Gehörloser einen Mindestverdienst von 578€ nachweisen.
Gleichberechtigung und Inklusion sehen anders aus, meint Jonas:
WIE DIE REGELN DES LVR DIE INKLUSION VERHINDERN UND DIE GLEICHBERECHTIGUNG UNTERGRABEN