2013 wurde vom Landessozialgericht Baden-Württemberg zum Entsetzen vieler Eltern von gehörlosen Kinder entschieden, dass Eltern kein Recht auf Gebärdensprachkurse durch die Eingliederungshilfe haben.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat jetzt ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem der Anspruch der Eltern bejaht wird. Nach Einschätzung des Instituts besteht ein Anspruch gegenüber dem Jugendamt auf Übernahme der Kosten für den Gebärdensprachkurs der Eltern als Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII.
Weitere Informationen finden Sie bei Karin Kestner.