Tragisches Eifersuchtsdrama


Verzweiflungstat eines Taubstummen endet mit Schlägen und Messerstichen / Anklage auf Totschlag


BÜCKEN/VERDEN (ebb) • Ein trauriger Fall findet zur Zeit sein Nachspiel in einer seit Donnerstag andauernden Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht Verden. Zu verantworten hat sich ein in Duddenhausen wohnhafter 32Jähriger, der am Abend des 28. September 2001 seine Freundin aus Eifersucht schwer verletzte.
Die von Staatsanwältin Regina Steinebach vertretene Anklage lautet auf versuchten Totschlag und Körperverletzung. Der Fall gestaltet sich jedoch alles andere als einfach, denn der Angeklagte ist taubstumm. Die Behinderung führe nach Angaben eines Experten zu besonderer Empfindsamkeit.
Und dieses Handicap ließ den Angeklagten öfter aufbrausen. An jenem 28. September erfuhr er per SMS von der Freundin, dass diese sich für einen neuen Liebhaber entschieden hatte und sich von ihm trennen wollte. Wutentbrannt erschien er auf dem Grundstück in Dedendorf. Dort sah er durch das Küchenfenster seine Freundin, ihre Mutter und den Nebenbuhler.
Nach dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme warf der Verzweifelte Blumenerde gegen das Fenster, donnerte gegen die Haustür und schrie, offenbar an den Anderen gerichtet und mit Mühe artikuliert: „Du kriegst sie nicht! Sie ist meine! Ich bringe Dich um!" Die Eifersucht machte es möglich, dass der Enttäuschte diese Worte unter Aufbietung aller Kraft qualvoll herausbrachte.
32Jähriger sehr empfindsam
Der 39jährige „Nachfolger" erklärte als Zeuge im Verdener Gericht: „Das hörte sich so an, als hätte er ein Attentat auf mich vor. Ich bekam Angst." Er flüchtete aus der Küche. Der Angeklagte stürmte auf seine Freundin zu, die auf glattem Fußboden zu Fall kam und eine Prellung erlitt. Das geschah, als ihre Mutter dazwischen gehen wollte. Sie hatte beim Öffnen der Haustür schon einen Fausthieb auf den Mund bekommen und zwei Zähne verloren. Die Frau sagte im Prozess: „Er rannte in die Küche und holte ein Messer. Damit hat er mich gestochen.“ Dabei traf der Angeklagte die Lunge, die anschließend teilweise entfernt wurde.
Die ExFreundin und Mutter des gemeinsamen Töchterchens, das am Tatabend im Bett schlief, berichtete, am 28. September 2001 seien etliche SMS von Handy zu Handy übermittelt worden. So gut wie den ganzen Tag über. In einer hatte der jetzige Angeklagte seinen Selbstmord angekündigt. Sie bestritt erst, dass sie mit Hilfe eines Anwalts dem Angeklagten jeden Kontakt zu dem gemeinsamen Kind, das er liebte und das auch ihn immer sehnlichst erwartete, untersagt habe. Dann räumte sie es doch ein. Heute hat die ExFreundin ein zweites Kind, Vater ist der jetzige Partner. Die Schwurgerichtskammer setzt die Verhandlung morgen fort. Mit Spannung ist außer dem Plädoyer von Staatsanwältin Steinebach der Schlussvortrag von Verteidiger Dr. Jochen Heidemeier (Stolzenau) zu erwarten.

aus der Kreiszeitung vom 31.03.03 – mit freundlicher Genehmigung des Autors