Hallo, Unser Senf dazu:
vielen Dank fuer Ihr Schreiben und Ihr Interesse an unserem Programm. Die Problematik,die das Verfolgen von Fernsehsendungen fuer Hoergeschaedigte mit sich bringt, ist den Verantwortlichen unseres Unternehmens deutlich bewußt. Aber sie tun nichts dagegen!
SAT.1.sieht sich derzeit nicht in der Lage Spielfilme oder oder andere Sendeformate vor einer Ausstrahlung zu untertiteln oder Live-Untertitelung vorzunehmen. Nur eine Geldfrage! Es lohnt sich nicht für die kleine Minderheit - bei einem komerziellen Sender!
In der Sendung "Nur die Liebe Zaehlt" vom Sonntag,13.06.99 wurde eigens eine Dolmetscherin fuer Gebaerdensprache eingesetzt, die Olaf den Liebesbrief seiner Freundin uebersetzte. Falsch! Steffi hat den Liebesbrief selbst in Gebärdensprache  vorgetragen. DAFÜR brauchte man nun wirklich keinen Dolmetscher! Die Dolmetscherin hat den Liebesbrief in die Lautsprache übersetzt - für die HÖRENDEN! 
- Sehen die ihre Sendungen eigentlich selber nicht?
Außerdem wurde der gesamte Brief untertitelt.  "Thema verfehlt" - würde ein Lehrer unter den Aufsatz schreiben. Die Untertitelung des Briefes war für Gehörlose überflüssig, da er ja bereits in Gebärdensprache vorgetragen wurde. Diese Untertitel waren für HÖRENDE !!! - Unsere Kritik wendet sich dagegen, daß nicht einmal eine Sendung, in der Gehörlose auftreten, für Gehörlose zugänglich gemacht worden ist. Nicht der Leibesbrief hätte untertitelt werden müssen, sondern der gesamte Rest der Sendung. 
Ich glaube kaum, daß wir uns von hier aus ueber die Qualitaeten einer Gebaerdendolmetscherin auslassen sollten auch wenn es in jedem Standardbrief, der uns in dieser Sache erreicht, geschrieben steht. Dieses Urteil sollten wir allein Olav ueberlassen,denn genau fuer Ihn hatten wir diese Dolmetscherin eingesetzt. Deutlicher kann man es nicht sagen: Nicht für die Zuschauer, sondern NUR für Olav war die Dolmetscherin eingesetzt.

Und was die Qualität der Dolmetscherin betrifft: Wenn die Dolmetscherin (auch) von den Zuschauern genutzt wird, dann sollten doch auch die ein Urteil abgeben dürfen. Und bei der Beurteilung geht es nicht vorrangig um die Qualität der Übersetzungen und der (Gebärden-) Sprachkompetenz, sondern um die Berufsethik. Ein Dolmetscher ist verpflichtet, ALLES zu dolmetschen. Nicht nur dann, wenn der Gehörlose gerade mal direkt angesprochen wird. 

Mit freundlichen Gruessen
i.A.Leni Adams/SAT.1.Zuschauerservice