Sehr geehrte Damen und Herren,
meine E-Mail vom 16.07.2001 bzgl. Ihrer Fax-Anfrage vom
13.07.2001 wegen Casting „Tatort-Schützlinge“ wurde aufgrund einer Indiskretion
ohne mein Einverständnis bzw. eine Rückfrage an Dritte weitergegeben und hat
verständlicherweise bei Betroffenen Irritationen, Ärger und Empörung erregt,
was ich gut verstehen kann, weil
- es
selbstverständlich in Deutschland auch sehr gute gebärdenkompetente
Gehörlose gibt, die als Schauspieler agieren könnten,
- meine
recht kurzen Ausführungen in dieser Form verständlicherweise zu
Missverständnissen führen und einige der verwendeten Begriffe und Aussagen
natürlich interpretationsbedürftig wären,
- ich
zu keiner Zeit die Absicht habe und hatte, Gehörlose zu verletzen oder gar
zu diskriminieren, noch die Gebärdensprache negativ zu bewerten,
- ich
ausschließlich Interesse an einer sachlichen Diskussion habe und nicht mit
polemischen Behauptungen aggressive Diskussionen vom Zaun brechen möchte,
- in
unserer Einrichtung selbstverständlich auch gehörlose Kinder mit
Gebärdeneinsatz unterrichtet werden und dieses Kommunikationsmittel auch
benötigen und ich mich eigentlich sehr – teilweise auch in großer Sorge -
um eine zukunftsorientierte Bildung dieser Kinder bemühe.
Ich bedauere meine dort gemachten Aussagen sehr und die
nicht beabsichtigten Auswirkungen.
Mein Bemühen gilt weiterhin einer differenzierten Förderung
gehörloser und schwerhöriger Schüler, welches den Einsatz der Gebärdensprache
nicht ausschließt.
Deshalb bitte ich Sie, meine Nachricht vom 16.07.2001 aus
Ihrer Datei zu löschen und Ihre Anfrage als nicht beantwortet zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jacobs