Schierholz, den 09.12.98
 
Sehr geehrter Herr Schulte-Westenberg,

den Vorwurf der einseitigen Werbung weise ich entschieden von mir. Werbung impliziert den kommerziellen Aspekt, und der ist auf unserer Website nicht existent. Weder für Sanomed, noch für die Bundesinnung oder einzelne Firmen würden wir Werbung machen. Allerdings sehen wir es als unsere Aufgabe an, Informationen an unsere hörgeschädigten Besucher weiterzugeben, und zwar unvoreingenommen und unparteiisch. Sehen Sie sich doch einmal unsere "Shopping"-Seite an (http://www.taubenschlag.de/infos/shopping.html), dann verstehen Sie unsere Philosophie sicher ein wenig besser. (Ich hatte anfangs geglaubt, Sie würden gegen die "Werbung" Ihres Kollegen Stiesing protestieren wollen.)

Wie Sie sicherlich unserem Impressum entnommen haben, besteht unser Team zu zwei Dritteln aus Hörgeschädigten - allesamt Kunden von Hörgeräteakustikern. Den Prozeß der Anpassung, des Testens verschiedener Modelle usw. kennen wir aus eigener Erfahrung zur Genüge. Und auch über mangelnden Service kann ich mich wahrlich nicht beklagen.

Sie werden als Besucher des "Taubenschlags" sicherlich auch unsere Aktion "Hörgeräte für St. Petersburg" gesehen haben, bei der wir von einer Hörgeräteakustikerin unterstützt werden.

Wie sachlich oder unsachlich die SPIEGEL-Berichterstattung auch gewesen sein mag - die Darstellung horrender Verdienstspannen trifft auf die Erfahrung von uns Hörgeschädigten, gewaltig "zur Kasse gebeten" zu werden. Nun werden sicherlich in keinem Gewerbe Verdienstspannen veröffentlicht. Angesichts der haarsträubenden Behauptungen des SPIEGELS wäre eine Klarstellung Ihrerseits aber sicherlich sehr hilfreich. Die habe ich in Ihrer SPIEGEL-Gegendarstellung aber leider auch nicht gefunden.

Da wir auf Ausgewogenheit der Information großen Wert legen, würde ich sowohl Ihr Schreiben als auch Ihre Gegendarstellung gerne im Taubenschlag veröffentlichen. Ein Fax läßt sich jedoch nur sehr schwer scannen, und das seitenweise Abtippen möchte ich mir ersparen. Da Ihr Text ohnehin in digitaler Form vorliegt, würde ich Sie deshalb bitten, ihn mir entweder als attachment an eine email oder auf Diskette zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen