AKTION GRUNDGESETZ

Was will die "Aktion Grundgesetz"?

Die  "Aktion Grundgesetz" will mit der großen Aufklärungs- und Aktionskampagne zum Artikel 3 Abs. des 3 Grundgesetzes - "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" - das Bewußtsein der Öffentlichkeit für die berechtigen Belange behinderter Menschen sensibilisieren. Die Grundgesetzerweiterung ist weiten Teilen der Bevölkerung völlig unbekannt.  Fast 80% wissen nicht, daß es sich bei der Formulierung "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" um eine Grundgesetzbestimmung handelt.  Demgegenüber besteht ein außergewöhnlich hohes Interesse in der Bevölkerung (87%), über Diskriminierungen und Benachteiligungen behinderter Menschen im Rahmen einer Aufklärungskampagne informiert zu werden.  Die Aufklärungs- und Aktionskampagne "Aktion Grundgesetz" möchte daher die Forderungen behinderter Menschen und Ihrer Interessenvertretungen deutlich und zielgerichtet aufgreifen und gegenüber der Bevölkerung artikulieren.

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