AKTION GRUNDGESETZ
Recht haben heißt noch nicht recht bekommen.
Obwohl das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen seit 1994 Verfassungsrang hat, verschlechtert sich die Lebenssituation der Betroffenen zunehmend. Knappe Haushaltsmittel diktieren die Diskussionsthemen. Anstatt sich zu bemühen, die vorhandenen finanziellen Mittel kreativ zur Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen zu verwenden, wird beispielsweise Pflegebedarf minutengenau definiert und das gesamte Betreuungs- und Förderangebot nach unten nivelliert. Die Weiterentwicklung unterschiedlicher und differenzierter Lebens- und Arbeitsformen ist kaum mehr möglich. Aber auch abgesehen von der schwierigen finanziellen Situation, stoßen behinderte Menschen bei der Gestaltung ihres Lebens immer noch auf Barrieren und Hindernisse: Öffentliche Verkehrsmittel, Ausbildungs- , Arbeits- und Wohnangebote, Freizeiteinrichtungen, Ämter, Schulen, Universitäten, Arztpraxen, Geschäfte und Kaufhäuser haben die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen oft viel zuwenig im Blick. Eine Integration in das "normale Leben" scheitert deshalb oft schon an den äüßeren Rahmenbedingungen.
Ein wichtiges Thema bleibt schließlich auch der zwischenmenschliche Bereich: Der Umgang Nichtbehinderter mit behinderten Menschen in Deutschland ist oft immer noch geprägt von der fehlenden Anerkennung der Selbstbestimmung, des Selbstbewußtseins und der Würde von Menschen mit Behinderungen.
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