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Der Bayerische Ministerpräsident Herr Dr. Stoiber setzt sich sehr für unsere Belange ein, und zwar für die Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache in Deutschland

Bei der Konferenz der Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer vom 20. März 1997 waren mit seiner besonderen Unterstützung die Ergebnisse überaus erfreulich: 

"Die Regierungschefs der Länder befürworten grundsätzlich, daß die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zeichensprache der Gehörlosen vom 17. Juni 1988 in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin schrittweise im Rahmen der verfügbaren fachlichen und finanziellen Möglichkeiten umgesetzt wird".  Gleichzeitig wurden verschiedene Fachministerkonferenzen gebeten, sich intensiver mit der Frage der ANERKENNUNG DER GEBÄRDENSPRACHE zu beschäftigen.

Am 18. März 1998 haben die Ministerpräsidenten der Länder unter Einbeziehung des Berichts vom 23.12.97 durch die Fachministerkonferenzen erneut über die Anerkennung und Förderung beraten.  Das vorläufige Ergebnisprotokoll lautet so wie auf der letzten Seite.

Der Ministerpräsident Herr Dr. Stoiber hat sich neulich bei der Konferenz der Ministerpräsidenten wieder für uns eingesetzt.   Bitte lesen Sie auf den nächsten Seiten seinen Brief!  Wir freuen uns sehr, einen kompetenten Berüfworter an unserer Seite zu haben.

Der Vorstand des GMU

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Der Bayerische Ministerpräsident   

München, 23. MRZ 98

              

Herrn Geschäftsführer
Rudi Sailer
Herrn 1. Vorsitzender
Roland Kühnlein
Gehörlosenverband München
und Umland e.V.
Muspillistraße 21
81925 München

 

Sehr geehrter Herr Sailer,
Sehr geehrter Herr Kühnlein,

ich komme heute auf mein Schreiben vom 4. September 1997 zurück und darf Sie über die weitere Entwicklung zur Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache informieren.

Wie Ihnen bekannt ist, haben die Regierungschefs der Länder in ihrem Beschluß vom 20.03.1997 die Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Abstimmung mit der Finanzministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz um einen Bericht hinsichtlich Maßnahmen pädagogischer, rechtlicher und finanzieller Art, die bereits durchgeführt werden beziehunsweise geplant sind, gebeten.  Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich am 18.03.1998 mit dem nunmehr vorliegenden Bericht der Arbeits- und Sozialministerkonferenz befaßt und den beiliegenden Beschluß, der dem Beschlußvorschlag Bayerns entspricht, gefaßt.

Ich freue mich, daß aufgrund des nachdrücklichen Einsatzes Bayerns die Regierungschefs der Länder einen Beschluß gefaßt haben, der der besonderen Situation der horbehinderten Menschen die Aufmerksamkeit und Förderung zuteil werden läßt, die für Verbesserungen ihrer Situation auch notewendig sind.  Es ist der alleinigen Initiative Bayerns zu verdanken, daß in den Beschluß eine weitere Berichtspflicht der zuständigen Fachministerkonferenz aufgenommen wurde und die Thematik damit weiter auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz bleibt.

Ich versichere Ihnen, daß ich mich weiterhin entscheidend dafür einsetzen werde, daß die Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache in Deutschland im Rahmen der fachlichen und finanziellen Möglichkeiten realisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

            (Unterschrift)

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Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder am 18. März in Berlin

Vorläufiges Ergebnisprotokoll

TOP 5        Förderung von Hörgeschädigten

1.    Die Regierungschefs der Länder nehmen den Bericht der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 23. Dezember 1997 zur Kenntnis.

2.    Sie bekräftigen, daß die Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache in Deutschland im  Rahmen der fachlichen und finanziellen Möglichkeiten weiter umgesetzt wird.

3.    Sie sprechen sich dafür aus, daß in der Frühförderung und in der schulischen Förderung hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher dem kindbezogenen, individuellen Förderbedarf der einzelnen Schüler Rechnung zu tragen ist.  Ziel jeder Förderung muß es sein, unter weitestgehender Ausnutzung des Resthörvermögens der Schüler die kommunikativen Kompetenzen für ein Leben in der Gemeinschaft der Hörenden zu entwickeln.  In der Förderung hörgeschädigter Kinder sollen je nach Bedarf unterschiedliche Mittel der Kommunikation (Lautsprache, Schriftsprache, gebärdensprachliche Kommunikationsmittel, Gebärdensprache/Zeichensprache) eingesetzt und die Fortschritte der Forschung sowie neue Förderstrategien einbezogen werden.

4.    Die Regierungschefs der Länder bitten die ASMK, die FMK und die KMK, im Sommer 1999 einen weiteren Bericht über die bis dahin getroffenen Maßnahmen zu geben.

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