Antwort von Frau Staatssekretärin Prof. Meckel

Von: Miriam Meckel [mailto:miriam.meckel@web.de]
Gesendet: Donnerstag, 6. Mai 2004 20:47
An: Michael.Gerber@bwg.hamburg.de
Betreff: Re: Aufhebung der Rundfunk- und Gebührenbefreiung für behinderte Menschen

Sehr geehrter Herr Gerber,
ich bedanke mich für Ihre Mail und kann Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Bei dem im Rede stehenden Urteil des Bundessozialgerichts handelt es sich um den Entscheid vom 28. Juni 2000 (AZ B 9 SB 2/00 R). Leider sind die Überlegungen der Rundfunkkommission zu diesem Thema in der Presse verkürzt und missverständlich übermittelt worden. In der Tat geht es aus meiner Sicht darum, die Mehrerlöse auch für programmliche Maßnahmen einzusetzen, die dazu beitragen, die Programme "barrierefrei" zu machen (Untertitelung, Voice over etc.). Wir werden die Einzelheiten dieser Überlegungen sorgfältig und in Ruhe diskutieren und prüfen. Dabei werde ich Ihre Hinweise gerne in die Diskussion einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Miriam Meckel