Von: Miriam Meckel [mailto:miriam.meckel@web.de]
Gesendet: Donnerstag, 6. Mai 2004 20:47
An: Michael.Gerber@bwg.hamburg.de
Betreff: Re: Aufhebung der Rundfunk- und Gebührenbefreiung für behinderte
Menschen
Sehr geehrter Herr Gerber,
ich bedanke mich für Ihre Mail und kann Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen.
Bei dem im Rede stehenden Urteil des Bundessozialgerichts handelt es sich um
den Entscheid vom 28. Juni 2000 (AZ B 9 SB 2/00 R). Leider sind die Überlegungen
der Rundfunkkommission zu diesem Thema in der Presse verkürzt und missverständlich
übermittelt worden. In der Tat geht es aus meiner Sicht darum, die Mehrerlöse
auch für programmliche Maßnahmen einzusetzen, die dazu beitragen,
die Programme "barrierefrei" zu machen (Untertitelung, Voice over
etc.). Wir werden die Einzelheiten dieser Überlegungen sorgfältig
und in Ruhe diskutieren und prüfen. Dabei werde ich Ihre Hinweise gerne
in die Diskussion einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Miriam Meckel