Heidelberger Erklärung
Mit dem Gleichschaltungsgesetz vom 6. Juni 1933 wurde der 1894 gegründete Bund Deutscher Taubstummenlehrer (BDT) während der NS-Zeit aufgelöst, in die zusammengefaßten Organisationen der Sonderschullehrer überführt und damit gleichgeschaltet.
Erst 1946 konnte der BDT seine Arbeit wieder aufnehmen.
Der Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (BDH), vormals Bund Deutscher Taubstummenlehrer (BDT), ist gleichwohl verpflichtet deutlich zu machen, daß sich einige damalige Berufskolleginnen und -kollegen aktiv an der Durchsetzung des "Gesetzes zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses“ beteiligten.
Der BDH möchte anläßlich seiner Bundesvollversammlung in Heidelberg 1997 sein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, sich nachdrücklich von dem Verhalten dieser Kollegen distanzieren und die Opfer um Verzeihung bitten.
Für den Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen
Christiane Hartmann-Börner
Bundesvorsitzende