"Auf Grund der eingehendsten Ermittlungen hat sich hiernach
ergeben, daß keine Veranlassung vorliegt, in der gegenwärtigen Art
des Taubstummenunterrichts eine Änderung eintreten zu
lassen."
(aus dem Erlaß des Kultusministers Dr. Bosse vom 17.9.1892)
"Eine deutliche Mehrheit der Eltern von Kindern mit
Hörschädigungen präferiert die hörgerichtete Schulbildung, um ihren
Kindern die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Deshalb
besteht kein Bedarf an zusätzlichen Lehrkräften mit der Befähigung
für den Unterricht in Gebärdensprache."
(aus dem Schreiben des hessischen
Kultusministers Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz vom
14.07.2014)
Nach 122 Jahren nichts verändert? In beiden Fällen ging/geht es um
Gebärdensprache im Unterricht. In beiden Fällen hatten/haben die
Politiker keine Ahnung. Kann man auch nicht erwarten. In beiden
Fällen ziehen sie "Fachleute" zu Rate, und das sind die
Taubstummenoberlehrer/Gehörlosenlehrer. Die sind mehrheitlich auch
nach 122 Jahren noch Oralisten/hörgerichtet. Und die Politiker
gehen ihnen nach wie vor auf den Leim.
Aktuell geht es um die
Forderung des hessischen Landeselternbeirats, die DGS als
Unterrichtsfach einzuführen und gehörlose Gebärdensprachdozenten
auszubilden und im Unterricht einzusetzen. Antwort des Ministers:
ABGELEHNT! Karin Kestner hat daher einen Offenen Brief an den
Minister geschrieben. Ihr Fazit: Solange an Bildungszentren für
Hörgeschädigte nicht bilingual unterrichtet wird - und dafür müssen
die Hörgeschädigtenlehrer perfekt die DGS beherrschen - werden
Eltern ihre Kinder mit Unterstützung durch Dolmetscher an
Regelschulen unterrichten lassen.
Aber lesen Sie selbst:
Offener Brief an Minister Lorz