Kongress „Leben mit Taubblindheit“ am 19. und
20. September 2014 in der Oberlinschule in Potsdam
Zehn Jahre nach der Aufforderung durch das Europäische Parlament,
die Rechte taubblinder Menschen anzuerkennen und ihnen Geltung zu
verschaffen, hat das Thema Taubblindheit und Hörsehbehinderung in
Deutschland an Aufmerksamkeit gewonnen. Das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales arbeitet aktuell an der
Einführung eines Merkzeichens und spezifischen
Nachteilsausgleichen für taubblinde Menschen.
Taubblindheit ist mehr als der Verlust des Hör- und Sehvermögens.
Die von Taubblindheit betroffenen Menschen stehen in ihrem Alltag
vor großen Herausforderungen in der kommunikativen Teilhabe,
insbesondere dem Zugang zu Informationen, der Orientierung und
Mobilität. Das Thema „Leben mit Taubblindheit“ steht im
Mittelpunkt des angekündigten Kongresses und soll aus
verschiedenen wissenschaftlichen und praxisbezogenen Perspektiven
aufgegriffen werden, um so einen Beitrag zu einem besseren
Verständnis der besonderen Situation taubblinder Menschen zu
leisten. Der Kongress richtet sich an Wissenschaftler_innen und
Expert_innen, Politiker_innen, Verantwortliche bei
Beratungsstellen, Leistungsträgern, Heimen, Krankenkassen,
Fördereinrichtungen und Betroffene sowie ihre Angehörigen.
Der Kongress steht unter der Schirmherrschaft von Eva Luise Köhler
und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Aktion Mensch, der Marie-Louise Geissler-Stiftung, Forschung contra
Blindheit und der Stiftung taubblind leben gefördert.
Organisatoren sind die Humboldt-Universität zu Berlin, das
Oberlinhaus Potsdam, Leben mit Usher-Syndrom e.V. und die Stiftung
taubblind leben.
Weitere Informationen zum Kongress finden Sie unter www.kongress-taubblindheit.de. Anmeldung
bis zum 31.07.2014
Pressemeldung vom 19.09.2014: Eva Luise Köhler fordert Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art