Recht auf Hausgebärdensprachkurs in einstweiliger Anordnung
für gehörloses Kind mit CI in Dresden durchgesetzt
Sehr ausführlich begründet der Richter im Sozialgericht Dresden den
Anspruch eines gehörlosen Jungen mit Cochlea Implantat auf einen
Hausgebärdensprachkurs. Eltern haben nach wie vor keinen Anspruch,
der sich aus dem Gesetz ergibt, zu hoffen ist aber, dass sich dies
in den Gesetzen demnächst wiederfinden wird. Ein gehörloses Kind
ohne entsprechende Kenntnisse in der Gebärdensprache zu erziehen
ist schlicht nicht möglich. In Skandinavien bekommen alle Eltern
diese Kurse kostenfrei angeboten.
Karin Kestner berichtet: Recht auf Hausgebärdensprachkurs durchgesetzt