Am 01.03.2012 ist ein gesonderter Festbetrag für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte in Kraft getreten. Der DSB ist mit den Kriterien und der Höhe des neuen Festbetrags nicht einverstanden.
Der DSB hat eine Unterschriftenliste gegen die neuen Festbeträge initiiert, die nach Abschluss (30.06.) dem GKV-Spitzenverband überreicht werden soll. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass die neuen Festbeträge zu niedrig sind, können Sie sich mit Ihrer Unterschrift der Petition anschließen:
Gegen die neuen Festbeträge für Hörgeräte
Im Zusammenhang mit den neuen Festbeträgen sind erstmals
detailliert Mindestanforderungen zu Ausstattungskomponenten und
Anpassleistungen spezifiziert worden. Die in dieser
Festbetragsdefinition genannten Ausstattungskomponenten reichen
nicht aus. So fordert der DSB z.B. Induktionsspulen in allen
Hörgeräten.
Lesen Sie dazu bitte die beigefügte Stellungnahme des Referats
Barrierefreies Planen und Bauen des DSB e. V.: