Unter dem Motto "Hören mit allen Sinnen" veranstaltet der
Deutsche Schwerhörigenbund (DSB e. V.) vom 16.-18. September 2011
seinen diesjährigen Bundeskongress
in den Räumen des Deutschen Hygiene Museums Dresden, Lingnerplatz
1, 01069 Dresden.
Hörgeräteversorgung - 2.000 Euro Zuzahlung und mehr
für eine gute Hörgeräteversorgung – eine Frage des
Geldbeutels
Wer sich mit Hörgeräten versorgen muss, wird mit sehr ernsten
Fragen konfrontiert. Nicht nur, dass er mit seiner
„unsichtbaren Behinderung“ klarkommen muss, wie und ob
er weiter seinen Beruf ausüben kann, nein, die große Frage ist, wie
die eigenen Hörgeräte finanziert werden können, welcher
Kostenträger zuständig ist und welcher Eigenanteil kommt auf mich
zu.
Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB e. V.) stellt immer
wieder fest, dass eine Hörgeräteversorgung in Deutschland eine sehr
komplizierte Sache ist. Betroffene Menschen stehen vor einer großen
Intransparenz. Der bundeseinheitliche, vom GKV Spitzenverband
festgesetzte Festbetrag für Hörhilfen ist mit 421,28 € für das
erste und 337,02 € für das zweite Hörgerät in jeder Hinsicht
viel zu wenig, um eine weitere Teilnahme am Arbeitsleben ohne
Einschränkungen zu ermöglichen. Eine beidseitige Versorgung kostet
im Schnitt um die 3.000 – 4.000 Euro und mehr – und das
ist kein Luxus!
Am 17.12.2009 hat das Bundessozialgericht den Begriff der
„medizinisch notwendigen Versorgung“ dahingehend
vertieft, indem es folgenden Sachverhalt festgestellt hat:
Die Krankenkasse muss für Hörgeräte aufkommen, die dem Stand der
Medizintechnik entsprechen, die eine bestmögliche Angleichung an
das Hörvermögen Gesunder ermöglichen und gegenüber anderen
Hörhilfen deutliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben
vorweisen.
Die Praxis sieht anders aus. Immer mehr schwerhörige Menschen sind
auf eine Hörgeräteversorgung mit einem hohen Eigenanteil
angewiesen. Mit Hörgeräten zum Festbetrag können sie bestenfalls
Einzelgespräche in ruhiger Umgebung führen. Diese Hörgeräte sind
aber für die Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben der
Gemeinschaft ungeeignet, weil eine ruhige und störungsfreie
Gesprächsumgebung eher selten ist. Die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben und insbesondere die Ausübung des Berufes
ist für sie bedroht.
Klagen gegen die zuständige Kasse oder den Rehabilitationsträger
sind kompliziert und zeitaufwändig. Wer Hörgeräte braucht, benötigt
sie im Ernstfall sofort. Eine Klage erfordert Ausdauer, starke
Nerven und gute Argumentationskraft. Der betroffene schwerhörige
oder ertaubte Mensch braucht Unterstützung auf diesem Weg. Der
Deutsche Schwerhörigenbund (DSB e. V.) bietet Ansprechpartner und
Hilfe, den geeigneten Weg zu finden. „Rechtstipps rund
um Hörhilfsmittel“ gibt am 16. September 2011 Rechtsanwalt
Dr. Robert Weber in einem Workshop im Rahmen des diesjährigen
DSB-Bundeskongresses in Dresden.
Zwischen 16:00 – 17:30 Uhr können Betroffene, Angehörige und
alle Interessierte diesen Workshop besuchen und sich über die
aktuellen Entwicklungen informieren. RA Dr. Weber ist Fachanwalt
für Sozial- und Medizinrecht und damit ein Experte auf dem
Gebiet.