Da gibt es nun seit viele Jahren die Bemühungen, das Berufsbild des Gebärdensprachdolmetschers zu definieren und öffentlich anzuerkennen. Und mit Ausbildungsstätten und Diplomen ist das ja Gottseidank auch schon geschehen. Aber die Bedürfnisse Hörgeschädigter sind so vielfältig wie ihre Hörschädigungen. Manchen ist mit DGS- oder LBG-Dolmetschern eben überhaupt nicht gedient. Um deren Bedürfnissen zu entsprechen, gibt es in den Gesetzen den Begriff "Kommunikationshelfer". Aber was soll man sich nun darunter vorstellen? Sind das womöglich Billig- oder Schmalspurdolmis? Keineswegs! Und um alle Unklarheiten zu beseitigen, haben DGB und DSB die Begriffe eindeutig geklärt: