Das hatten wir doch schon einmal vor 5 Jahren: Eine Krankenkasse lehnt einen Lichtwecker ab, weil ja ein hörender Partner das Wecken übernehmen könne. Nachdem wir diesen Skandal veröffentlicht hatten, hat die Krankenkasse sich entschuldigt - und gezahlt.
Geht das nun wieder von vorne los? Werden demnächst Lichtsignalanlagen abgelehnt?
Obwohl Signalanlagen für die Türklingel im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen benannt sind, weigern sich einige Krankenversicherungen, die Kosten zu übernehmen. Die Hersteller HGT und Humantechnik sammeln nun entsprechende Ablehnungsbescheide, um dagegen vorzugehen. Mehr dazu in einem gemeinsamen Aufruf, der auch vom Deutschen Gehörlosen-Bund, vom Deutschen Schwerhörigenbund und vom Bundesverband der SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen für Hörgeschädigte unterstützt wird.