Zwei Gehörlose versuchen, einen dritten Gehörlosen zu ermorden. Darüber haben wir in der Presse gelesen (siehe unten). Schlimm genug!
In der Gerichtsverhandlung gegen die beiden wird ein Sachverständiger, ein Psychologe, gehört. Er stellt fest: Die Angeklagten sind "emotional auf der Entwicklungsstufe von Kleinkindern und daher an der Grenze der Strafunmündigkeit". Nun kennen wir die beiden nicht und können uns kein Urteil erlauben. Der Psychologe geht aber weiter. Er zitiert aus der "Fachliteratur": "Oft wird auch die geringe Intelligenz als Zusatzbehinderung angeführt. In den seltensten Fällen wird ein IQ von 100 erreicht. Angesichts ihrer Behinderung ist die Delinquenz der Gehörlosen erstaunlich gering." Mit anderen Worten: Die meisten Gehörlosen sind blöd, und es ist erstaunlich, dass nicht noch mehr Gehörlose Verbrecher sind. Damit beleidigt er eine ganze Bevölkerungsgruppe.
Der Psychologe hatte vorher keinen persönlichen Kontakt zu Gehörlosen. Er kennt sie nicht! Und er benutzt "Fachliteratur", die z.T. aus dem Jahre 1914 stammt. Nach den möglichen Ursachen der Defizite fragt er nicht.
Es ist nicht auszuschließen, dass manche Gehörlose Probleme mit den Werten und Normen der hörenden Welt haben. Aber warum? Weil sie sie gar nicht kennen gelernt haben. Nur allzu lange war die Gehörlosenbildung einseitig auf Artikulation und Ablesen vom Mund ausgerichtet. Dass dabei die Wissensvermittlung - und damit die Vermittlung von Werten und Normen - zu kurz kam, wurde billigend in Kauf genommen. So wurden gut sprechende tumbe Toren herangezüchtet. Glücklicherweise ändern sich die Zeiten, und natürlich trifft das in dieser krassen Form nicht auf alle Gehörlosen zu.
Ein Sachverständiger, der öffentlich eine komplette Minderheit diskriminiert, gehört jedenfalls seines Amtes enthoben!
Aufregung im
Gehörlosen-Prozess (mit Leser-Diskussion, an der sich auch
Gehörlose beteiligen)
Gerichtsgeschichte:
Gewalt mit Gehörlosen
Justizskandal in Wien:
Ministerin gefordert