Da sticht ein junger Mann, Maik S., seine Mutter und deren Freund nieder. Beide überleben, der Freund nur knapp. Schlimm genug, solch eine Tat!
Was sich aber in der Gerichtsverhandlung abgespielt hat, ist nicht minder schlimm. Abgesehen von einer Gehbehinderung, die nach einem Motorradunfall zurück geblieben ist, abgesehen von einer sehr instabilen und wechselhaften Kindheit, abgesehen davon, dass der Freund der Mutter Maiks Vater getötet hatte (alles schon schwerwiegende Fakten) - Maik ist schwerhörig. "Also wenn Sie etwas nicht verstehen, von dem Sie meinen, es wäre wichtig zu hören, sagen Sie es ruhig!" "Das ist Richterlogik" meint SPIEGEL-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen dazu. Sehr richtig! Wie soll man, wenn man etwas NICHT verstanden hat, beurteilen, ob es wichtig war? Und warum soll der Schwerhörige sich auf vermeintlich Wichtiges beschränken? Hat er nicht das Recht, ALLES zu verstehen?
"Denn Maik ist überdies von Geburt an auf beiden Ohren schwerhörig. Festgestellt wurde dies erst in der Schule. Noch heute fällt sein unterdurchschnittlicher Wortschatz auf und dass er sich schwer tut, etwas nachzusprechen. Er nickt wie viele Hörbehinderte oft vorschnell zustimmend, um zu überspielen, dass er nicht wirklich verstanden hat, was gesagt wurde."
Wenn jemand so hochgradig schwerhörig ist, dann hätte es ZWINGEND kommunikativer Unterstützung bedurft, ob nun per DGS-, LBG- oder Schreibdolmetscher. Offensichtlich sind Gehörlose da besser dran als Schwerhörige. Da ist allen Beteiligten klar, dass es ohne Dolmetscher nicht geht.
Zu 7 Jahren Haft ist Maik S. verurteilt worden. Ohne Berücksichtigung der Hintergründe, ohne Rücksichtnahme auf seine kommunikative Behinderung. Ein Skandal! Bleibt nur zu hoffen, dass es zu einer Revision dieses unmöglichen Urteils kommen wird.