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Acht Gehörlose und zwei Dolmis waren zu unserer Unterstützung erschienen. Unsere Anwälte Henning Wüst und Thomas Steinle

Der Flug nach München hat sich gelohnt! Sicher hätte das Gericht nicht anders entschieden, wenn weder ein "Taubenschläger" noch deafies und Dolmis dabei gewesen wären. Für die Richter war von Anfang an klar, dass das erste Urteil richtig war, und der gegnerische Anwalt musste "um sein Leben reden". Aber es war schon ein tolles Erlebnis, zu hören, wie die Richter genau unsere Argumente brachten. Und SUPER war natürlich die Unterstützung durch die Münchner Gehörlosen und zwei Dolmis. Dafür möchten wir allen ganz herzlich danken, auch der Dolmetschervermittlung, Nela und KK - und last but not least unseren Anwälten! Schön war es auch, alte Bekannte nach vielen Jahren wieder zu treffen.

Zum Urteil ist eigentlich nicht viel zu sagen, weil ja das alte Urteil voll bestätigt wurde. Erstaunlich und geradezu sensationell war, dass das Urteil SOFORT gesprochen wurde. (Auf das erste mussten wir einen Monat warten.) Das Urteil ist rechtskräftig, d.h. es gibt KEINE Berufungsmöglichkeit mehr.* Der Stadtplanverlag muss ALLE Kosten tragen, Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen Anwalt und unsere Anwälte. Wir brauchen also NICHTS zu zahlen.

Was bedeutet das Urteil inhaltlich? Nicht der Websitebetreiber ist verantwortlich für Dateien, die Nutzer hochladen oder einbauen, sondern die Nutzer selbst. Das bezieht sich nicht nur auf Stadtplanausschnitte, sondern auf ALLE Dateien, auf Bilder, Logos, Gedichte, Texte usw. Wer bei deafdate, in Foren usw. etwas einfügt, ist dafür SELBST verantwortlich! Vorsicht also! Keine Texte oder Dateien benutzen, die vielleicht urheberrechtlich geschützt sind! - Aber dazu will unser Anwalt Thomas Steinle, ein Fachmann im IT-Recht, noch einen erläuternden Text schreiben.

Dieses Urteil ist nicht nur für uns eine große Erleichterung. Es hat sicherlich für alle Betreiber von Websites und vor allem von Foren eine große Bedeutung. Ein richtungweisendes Urteil also! Wenn man weiß, dass das Abmahn-Unwesen ein millionenschwerer Geschäftszweig ist und dass tausende Betroffene diesen Abmahnern hilflos ausgeliefert sind, dann kann dieses Urteil den Glauben an Recht und Gesetz wieder stärken.

Noch eine kleine Anmerkung: Im gl-cafe wird über dieses Thema lebhaft diskutiert. Wir sind natürlich SEHR froh, zu lesen, wie sehr die deafies am Taubenschlag hängen und ihn unterstützen. Aber auch wenn wir verloren hätten - den Taubenschlag hätten wir deshalb NIE geschlossen!

* (Erläuterung unseres Anwalts: Dies Verfahren war ein "Eilverfahren". Der Stadtplanverlag könnte theoretisch noch ein Hauptverfahren anstrengen. Dann ginge alles von vorne los, von Landgericht über Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof. Aber da die Gegenseite von zwei Gerichten total abgeschmettert worden ist, wird sie sich in Bezug auf ein Hauptverfahren kaum Hoffnungen machen können. Ist also sehr unwahrscheinlich.)

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