Viele Taubenschlag-Besucher haben mit uns gebangt, uns die Daumen gedrückt, uns tatkräftig als Zuschauer im Prozess unterstützt - und sich mit uns über das Urteil gefreut. Wer mag, kann es jetzt nachlesen. Unser Anwalt Thomas Steinle (vor dem OLG München wurden wir durch RA Henning Wüst vertreten) hat auf seinem Weblog das Urteil dargestellt und kommentiert.
Weblog unseres RAs:
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