Menschen mit Behinderungen sollen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen haben. Darauf verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten. Immer mehr Hochschulen und Studentenwerke stellen sich dieser Aufgabe. Nachdem sie sich schon viele Jahre in regelmäßigen "Vernetzungstreffen" untereinander ausgetauscht und beraten hatten, haben sich die Hochschulbeauftragten für die Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Ende des letzten Jahres in Köln zur "Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung" zusammengeschlossen.